Betreff
Haushalt Stadt Rethem (Aller) 2024
Vorlage
RE/151/2024/XI/1
Aktenzeichen
912-11/2024
Art
Drucksache
Referenzvorlage

Sachverhalt und Rechtslage:

Mit dieser Drucksache werden die Entwürfe der Haushaltssatzung 2024, des Haushalts­planes und der Ergebnis- und Finanzplanung vorgelegt. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerorden­tlichen Erträge und Aufwendungen gegen­über. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.

Der Haushaltsausgleich wird erreicht, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Ge­samt­betrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf

3.900.100,00 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

4.510.900,00 €

der außerordentlichen Erträge auf

              0,00 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

              0,00 €

festgesetzt. Der Entwurf des Haushalt 2024 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von insgesamt 610.800 €. Der letzte fertiggestellte und geprüft Jahresabschluss ist der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2023 sind noch nachzuarbeiten. Im Produktplan sind daher im Ergebnis 2022 bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen noch keine Beträge dargestellt.

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 6.883.900 € und Auszahlungen von 7.525.300 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich um 641.400 € verringern.

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nah­men sind in Höhe von 851.200 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.000.000 € festge­setzt. Die Hebesätze für die Realsteuern sind ent­sprechend der in 2009 beschlossenen He­be­satz­satzung eingestellt.

Sie betragen:

Grundsteuer A:  500 v. H.,

Grundsteuer B:  500 v. H. und

Gewerbesteuer: 450 v. H..

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist der Umsetzungsbeschluss für Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss (Beschluss des Rates der Stadt Rethem (Aller) am 16.09.2015 – Drucksache RE 0035/2015) Ge­schäfte der laufenden Verwaltung sind.

Aufgrund des unausgeglichenen Haushaltes hat die Stadt Rethem (Aller) ein Haushalts­siche­­rungskonzept und einen Haushaltssicherungsbericht aufzustellen bzw. fortzuschreiben.

Nach § 118 NKomVG ist der Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanz­pla­nung für fünf Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll. Die Er­gebnis- und Finanzplanung beginnt damit im Jahr 2023. Sie ist insoweit im Haushaltsplan­entwurf integriert.

Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplan­ten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Bruttoauszahlungen der Maßnahmen des Jahres 2024, sowie für die Folgejahre 2025 bis 2027 weisen folgenden Beträge auf:

2024

3.126,0 T€

2025

1.577,0 T€

2026

2027

   127,0 T€

   607,0 T€

Die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des auf­zu­stellenden Investitionsprogramms ebenfalls aufgelistet. Es ergibt sich somit ein entsprechend geringerer Saldo.

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanz­­planung werden für die Jahre 2025 – 2027 ausgeglichene bis ganz leicht defizitäre Haushalte  ausgewiesen werden können. Im Finanzplanungszeitraum können keine positive Salden im Finanzhaushalt ausgewiesen werden.

Im Rahmen des Anhörungsgesprächs zur Höhe der Samtgemeindeumlage und den Beratungen im Bau- und Umweltausschuss, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, sowie des Verwaltungsausschusses  wurden Änderungen am Haushalt vorgeschlagen. Diese lauten wie folgt:

- Reduzierung des Ansatzes für die Investition „541002203 Entwässerung Rodewalder Straße“ auf 50.000 € Planungskosten in 2024.

- Aufnahme eines Zuschusses für die Anschubfinanzierung einer privaten Kindertagespflege i. h. v. 14.000 €.

- Die Maßnahmen „541002001 Weitere Erschließung Gewerbegebiet Galgenberg“ und „545002002 Erweiterung Beleuchtung Gewerbegebiet Galgenberg“ werden auf das Jahr 2025 verschoben.

- Neuaufnahme einer Position „541002402 Herstellung Stellplätze Wiedenburgstraße“ i. H. v. 35.000 € für den Grundstückskauf.

- Senkung des Anteils der Stadt an der Samtgemeindeumlage i. H. v. 52.000 €, da die Samtgemeindeumlage von 2,0 Mio € auf 1,9 Mio € in den Beratungen auf Samtgemeindeebene angepasst worden ist. Eingeplant war bisher noch der Anteil für eine Samtgemeindeumlage i. H. v. 2,0 Mio €.

- Durch die o. a. Maßnahmen haben sich die Abschreibungen, Auflösungserträge, Kreditaufnahmen, Kreditzinsen und Kredittilgungen ebenfalls verändert.

- Weitere rein textliche Verbesserungen / Anpassungen wurden ebenfalls umgesetzt (Budget- und Deckungsregeln, etc.)

Durch die Anpassungen verändern sich der Haushalt 2024 und auch die Haushalte 2025 – 2027.

Der vorliegende geänderte Haushaltsentwurf 2024 wird

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf

4.964.100,00 €

der ordentlichen Aufwendungen auf

5.258.800,00 €

der außerordentlichen Erträge auf

0,00 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf

20.000,00 €

festgesetzt. Der Entwurf des Haushaltes 2024 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von 569.600 €.

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 6.166.900 € und Auszahlungen von 6.765.400 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um 619.700 € verringern.

 

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 628.800 € vorgesehen.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

In der Anlage ist der neue Entwurf des Haushalts zu ersehen.


Anlagen:

-       Haushaltsplan Stadt Rethem (Aller) 2024

-       Aufstellung Produkt 61100


Beschluss:

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssat­zung für das Haushaltsjahr 2024 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird zugestimmt.
  1. Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 wird beschlossen.
  1. Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.


Finanzierung:

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