Sachverhalt und Rechtslage:
Mit dieser Drucksache werden die Entwürfe der Haushaltssatzung 2024, des
Haushaltsplanes und der Ergebnis- und Finanzplanung vorgelegt. Der
Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen
Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die
Einzahlungen und Auszahlungen.
Der Haushaltsausgleich wird erreicht, wenn der Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§
110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt
nicht höher sind als die Erträge.
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag |
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der ordentlichen Erträge auf |
3.900.100,00 € |
der ordentlichen Aufwendungen auf |
4.510.900,00 € |
der außerordentlichen Erträge auf |
0,00 € |
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 € |
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festgesetzt. Der Entwurf des
Haushalt 2024 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe
von insgesamt 610.800 €. Der letzte fertiggestellte und geprüft Jahresabschluss
ist der Jahresabschluss aus dem Jahr 2019. Die Jahresabschlüsse für die Jahre
2020 bis 2023 sind noch nachzuarbeiten. Im Produktplan sind daher im Ergebnis
2022 bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen noch
keine Beträge dargestellt.
Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 6.883.900 € und
Auszahlungen von 7.525.300 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich
damit im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich um 641.400 € verringern.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 851.200 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag für
die Liquiditätskredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die
Realsteuern sind entsprechend der in 2009 beschlossenen Hebesatzsatzung
eingestellt.
Sie betragen:
Grundsteuer A: 500 v. H.,
Grundsteuer B: 500 v. H. und
Gewerbesteuer: 450 v. H..
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist
der Umsetzungsbeschluss für Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss
(Beschluss des Rates der Stadt Rethem (Aller) am 16.09.2015 – Drucksache RE
0035/2015) Geschäfte der laufenden Verwaltung sind.
Aufgrund des unausgeglichenen Haushaltes hat
die Stadt Rethem (Aller) ein Haushaltssicherungskonzept und einen
Haushaltssicherungsbericht aufzustellen bzw. fortzuschreiben.
Nach § 118 NKomVG
ist der Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
für fünf Jahre zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr,
das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten
soll. Die Ergebnis- und Finanzplanung beginnt damit im Jahr 2023. Sie ist
insoweit im Haushaltsplanentwurf integriert.
Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, in das die geplanten Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Bruttoauszahlungen der Maßnahmen des Jahres 2024, sowie für die Folgejahre 2025 bis 2027 weisen folgenden Beträge auf:
2024 |
3.126,0 T€ |
2025 |
1.577,0 T€ |
2026 2027 |
127,0 T€ 607,0 T€ |
Die einzelnen
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die
Investitionsmaßnahmen veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im
Entwurf des aufzustellenden Investitionsprogramms ebenfalls aufgelistet. Es
ergibt sich somit ein entsprechend geringerer Saldo.
In der Ergebnis-
und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein-
und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der
Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Jahre 2025 – 2027 ausgeglichene
bis ganz leicht defizitäre Haushalte
ausgewiesen werden können. Im Finanzplanungszeitraum können keine
positive Salden im Finanzhaushalt ausgewiesen werden.
Im Rahmen des Anhörungsgesprächs zur Höhe der Samtgemeindeumlage und den Beratungen im Bau- und Umweltausschuss, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, sowie des Verwaltungsausschusses wurden Änderungen am Haushalt vorgeschlagen. Diese lauten wie folgt:
- Reduzierung des Ansatzes für die Investition „541002203 Entwässerung Rodewalder Straße“ auf 50.000 € Planungskosten in 2024.
- Aufnahme eines Zuschusses für die Anschubfinanzierung einer privaten Kindertagespflege i. h. v. 14.000 €.
- Die Maßnahmen „541002001 Weitere Erschließung Gewerbegebiet Galgenberg“ und „545002002 Erweiterung Beleuchtung Gewerbegebiet Galgenberg“ werden auf das Jahr 2025 verschoben.
- Neuaufnahme einer Position „541002402 Herstellung Stellplätze Wiedenburgstraße“ i. H. v. 35.000 € für den Grundstückskauf.
- Senkung des Anteils der Stadt an der Samtgemeindeumlage i. H. v. 52.000 €, da die Samtgemeindeumlage von 2,0 Mio € auf 1,9 Mio € in den Beratungen auf Samtgemeindeebene angepasst worden ist. Eingeplant war bisher noch der Anteil für eine Samtgemeindeumlage i. H. v. 2,0 Mio €.
-
Durch die o. a. Maßnahmen haben sich die Abschreibungen, Auflösungserträge,
Kreditaufnahmen, Kreditzinsen und Kredittilgungen ebenfalls verändert.
- Weitere rein textliche Verbesserungen
/ Anpassungen wurden ebenfalls umgesetzt (Budget- und Deckungsregeln, etc.)
Durch die Anpassungen verändern
sich der Haushalt 2024 und auch die Haushalte 2025 – 2027.
Der vorliegende geänderte Haushaltsentwurf 2024 wird
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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der ordentlichen Erträge auf |
4.964.100,00 € |
der ordentlichen Aufwendungen auf |
5.258.800,00 € |
der außerordentlichen Erträge auf |
0,00 € |
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
20.000,00 € |
festgesetzt. Der Entwurf des Haushaltes 2024 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von 569.600 €.
Der Finanzhaushalt
weist in der Summe Einzahlungen von 6.166.900 € und Auszahlungen von 6.765.400
€ auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um
619.700 € verringern.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 628.800 € vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.000.000 €
festgesetzt.
In
der Anlage ist der neue Entwurf des Haushalts zu ersehen.
Anlagen:
- Haushaltsplan Stadt Rethem (Aller) 2024
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
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Finanzierung:
./.