Sachverhalt und Rechtslage:
Mit dieser Drucksache werden
die Entwürfe der Haushaltssatzung 2024, des Haushaltsplanes und der Ergebnis-
und Finanzplanung vorgelegt. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die
ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der
Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.
Der Haushaltsausgleich wird
erreicht, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag
der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies
ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.
Der vorliegende
Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
|
der
ordentlichen Erträge auf |
4.964.100,00 € |
der
ordentlichen Aufwendungen auf |
5.258.800,00 € |
der
außerordentlichen Erträge auf |
0,00 € |
der
außerordentlichen Aufwendungen auf |
20.000,00 € |
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|
festgesetzt. Der Entwurf des Haushaltes 2024 ist damit
nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von 344.700 €. Der
letzte fertiggestellte und geprüft Jahresabschluss ist der Jahresabschluss aus
dem Jahr 2019. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2023 sind noch
nachzuarbeiten. Im Produktplan sind daher im Ergebnis 2022 bei den
Auflösungserträgen aus Sonderposten und den Abschreibungen noch keine Beträge
dargestellt.
Der Finanzhaushalt weist in
der Summe Einzahlungen von 12.608.100 € und Auszahlungen von 12.931.900 € auf.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit voraussichtlich um 323.800 €
verringern.
Kreditaufnahmen für die
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in
Höhe von 6.289.900 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt. Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 €
festgesetzt.
Die Samtgemeindeumlage beträgt
im vorliegenden Haushaltsentwurf 2.000.000 €. Auf dieser Grundlage sind von den
Mitgliedsgemeinden die folgenden Beträge zu leisten (vorläufige Berechnung):
Stadt Rethem (Aller) |
1.039.787 € |
51,99 % |
Gemeinde Böhme |
411.759 € |
20,59 % |
Gemeinde Häuslingen |
288.519 € |
14,43 % |
Gemeinde Frankenfeld |
259.934 € |
13,00 % |
In 2017 wurde der samtgemeindeinterne
Finanzausgleich neugeordnet. Ziel dieser Bestrebungen war es, die Situation der
Samtgemeinde zu verbessern, ohne die Mitgliedsgemeinden zu überfordern. In
2020 wurden neue Überlegungen zur Festsetzung der Samtgemeindeumlage
erforderlich. Zum einen hatte die Kommunalaufsicht die bisherige Regelung einer
pauschalen Anhebung von jährlich 2,5% für nicht zulässig erklärt und zum
anderen hatten sich die finanziellen Verhältnisse zwischen der Samtgemeinde und
den Mitgliedsgemeinden verändert. Dies bedingte eine Anpassung der
Samtgemeindeumlage auf 1.300.000 €. Folgende Regelungen aus der 2017
getroffenen Vereinbarung haben weiterhin Bestand:
- Der
Weiterleitungsbetrag aus den Schlüsselzuweisungen nach Abzug der Kreisumlage
an die Mitgliedsgemeinden beträgt weiterhin 22 %.
- Die
Samtgemeinde wird ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
- Die
Übernahme neuer Aufgaben durch die Samtgemeinde (Pflichtaufgaben oder
freiwillige Aufgaben) wird in die Berechnung der Samtgemeindeumlage
eingepreist, sofern keine alternative Finanzierung zur Verfügung steht.
- Die
vorstehenden Regelungen sollen angepasst werden, wenn es zu spürbaren
Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Verhältnisse der
Mitgliedsgemeinden untereinander oder zwischen der Samtgemeinde und ihren
Mitgliedsgemeinden kommt.
Die Samtgemeindeumlage wurde
nach Anhörung der Mitgliedsgemeinden und der politischen Vertreter der
Samtgemeinde für das Jahr 2024 auf 2.000.000 € festgesetzt. Der Betrag ist
weiterhin jährlich bedarfsgerecht unter Anhörung der Mitgliedsgemeinden
festzusetzen, damit sichergestellt ist, dass die Mitgliedsgemeinden nicht
überfordert werden und der Samtgemeinde ausreichende Mittel zufließen um die
von ihr wahrzunehmenden Aufgaben pflichtgemäß erfüllen zu können.
Auch unter Beibehaltung der
bisherigen Sparsamkeitsbemühungen gelingt es im Haushaltsentwurf 2024 – wie
auch für die Hochrechnungsjahre 2025 bis 2027 – nicht, einen ausgeglichenen
Haushalt vorlegen zu können.
Kostensteigerungen bei den
Personal- und Unterhaltungsaufwendungen lassen einen Haushaltsausgleich nicht
möglich erscheinen. Die gestiegenen Energiekosten und die allgemeine
Verteuerung tragen ebenfalls zu einer Haushaltssituation bei, welche es für die
Samtgemeinde noch schwieriger machen um zu einem Haushaltsausgleich zu
gelangen. Auch schlagen die umzusetzenden Investitionen in den Brandschutz, die
Schule, etc. voll bei den Abschreibungen und möglichen Kreditzinsen in der
Zukunft durch.
Da der Haushaltsausgleich auch
mit der vorliegenden Samtgemeindeumlage nicht erreicht wird, schreibt die
Samtgemeinde das Haushaltssicherungskonzept fort und erstellt auch einen
Haushaltssicherungsbericht.
Die Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist der Umsetzungsbeschluss für
Maßnahmen, die nach dem Delegationsbeschluss (Beschluss des Rates der Samtgemeinde
Rethem (Aller) am 20.06.2018 – Drucksachen SG 0050/2017) Geschäfte der
laufenden Verwaltung sind.
Nach § 118 NKomVG ist der Haushaltswirtschaft eine
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für fünf Jahre zugrunde zu legen.
Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr, das demjenigen
Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll. Die Ergebnis-
und Finanzplanung beginnt damit mit dem Jahr 2023. Sie ist insoweit im Haushaltsplanentwurf
integriert.
Grundlage der Ergebnis- und Finanzplanung
ist ein Investitionsprogramm, in das die geplanten Auszahlungen und
Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen
werden. Die Maßnahmen des Jahres 2024, sowie für die Folgejahre 2025 bis 2027
summieren sich für die Auszahlungen (brutto) auf die folgenden Beträge auf:
2024 |
7.630,4
T€ |
2025 |
97,4 T€ |
2026 2027 |
5.363,4
T€ 5.863,4
T€ |
Die einzelnen Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Entwurf des aufzustellenden
Investitionsprogramms aufgelistet. Zu den einzelnen Investitionen werden in
Teilen Fördermittel beansprucht werden können. So verringert sich die Belastung
ein wenig.
In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die
Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen
Basis hochgerechnet. Die Samtgemeindeumlage ist dabei jährlich
zu überprüfen und neu festzusetzen.
Nach der jetzigen Schätzung der Ergebnisplanung wird frühestens im Jahre 2028
ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden können. In den Jahren 2025 – 2027
ist dieses nicht möglich. In der Finanzplanung werden auch künftig keine ausgeglichenen
Haushalte vorgelegt werden können. Es werden daher im Finanzplanungszeitraum
weitere Fehlbeträge gebildet.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass die
Samtgemeinde ihre zur Verfügung stehenden Mittel maßvoll einsetzt. In der
Vergangenheit konnten jeweils sehr viel bessere Jahresabschlüsse erzielt
werden, als in der Planung prognostiziert.
Im Rahmen des
Anhörungsgesprächs zur Höhe der Samtgemeindeumlage und der Beratungen im
Schulausschuss, dem Feuerschutz-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und des Bau-
und Friedhofsausschusses wurden Änderungen am Haushalt vorgeschlagen. Diese
sind wie folgt:
-
Entsprechende Verschiebung und Entzerrung der
Feuerwehrinvestitionen gem. Feuerwehrbedarfsplan
-
Senkung der Samtgemeindeumlage von 2,0 Mio € auf 1,9
Mio €
-
Senkung der Investitionskosten KITA in 2024 auf 0,5
Mio. €, VE für 2025 i. H. v. 1,5 Mio. €
-
Verschieben der Investitionsposition „Schwarzes
Brett“ für die Schule auf 2025
-
Verschieben der Investitionsposition „Neubau / Umbau
GS-Mensa“ auf 2025
-
Durch die o. a. Maßnahmen haben sich die Abschreibungen,
Auflösungserträge, Kreditaufnahmen, Kreditzinsen und Kredittilgungen maßgeblich
verändert
-
Sperrvermerke für die Maßnahmen „Wölpebrücke und
Radweg“, „Fotobox Bürgerservice“ und „Zeiterfassungsprogramm“
-
Weitere rein textliche Verbesserungen / Anpassungen
Durch die
Anpassungen verändern sich der Haushalt 2024 und auch die Haushalte 2025 –
2027. In der Anlage ist der neue Entwurf des Haushalts zu ersehen.
Anlagen:
- Haushaltsplan Samtgemeinde Rethem (Aller) 2024
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
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Finanzierung:
./.