Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der Stadt Rethem hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ beschlossen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ erfolgt als selbstständiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB.
Das Verfahren ist nunmehr abgeschlossen und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 soll mittels Ratsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden (siehe hierzu Drucksache RE/153/2024/XI).
Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gem. § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger, hier die Oestmann & Co. Biogas GmbH, ein Durchführungsvertrag zu schließen. In dem Vertrag ist u.a. die Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist, sowie die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten durch den Vorhabenträger zu regeln. Ohne Abschluss des Durchführungsvertrages ist kein rechtswirksamer Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ möglich.
Der mit dem Vorhabenträger abgestimmte Vertragsentwurf ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Durchführungsvertrag in der vorliegenden Form mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Durchführungsvertrag (Entwurf)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, den Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ in der vorliegenden Form mit der Oestmann & Co. Biogas GmbH, Rodewalder Straße 42, 27336 Rethem (Aller) zu schließen.
Der Stadtdirektor
wird ermächtigt, alle für den Abschluss des Vertrages erforderlichen
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Finanzierung: