Sachverhalt und Rechtslage:
Das Objekt Sackstraße 7 in 27336 Rethem (Aller) soll verkauft werden. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, es besteht kein Denkmalschutz und das Gebäude wurde nicht als stadtbildprägendes Gebäude klassifiziert.
Kaufinteressenten ist Herr Timur Gürses wohnhaft in Nienburg. Der Interessent beabsichtigt das Gebäude zunächst zu vermieten und in der späteren Lebensplanung selbst zu bewohnen. Auf eine persönliche Vorstellung von Herrn Gürses wird verzichtet.
Seitens der Verwaltung und des Sanierungsträgers wird von der Ausübung des Vorkaufsrechtes abgeraten. Das Grundstück Sackstraße 7 ist nicht Teil der am 02.08.2021 festgelegten Grundstücke, die für eine Sanierung oder Umnutzung von besonderem Interesse sind. Es gibt keine ausreichenden Planungen und Kostenansätze, um im vorliegenden Fall das Vorkaufsrecht auszuüben und die Förderfähigkeit des Grundstückserwerbs im Rahmen der Sanierung zu gewährleisten.
Anlagen:
Anlage 1 - Kaufvertrag vom 22.03.2024
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, das
Vorkaufsrecht für das Objekt Sackstraße 7 nicht auszuüben.
Finanzierung:
entfällt