Sachverhalt und Rechtslage:
Bereits im Frühling 2021 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zur Aufhebung der Hebesatzsatzung gestellt. Der Antrag ist leider in der Verwaltung untergegangen. Der Vollständigkeit halber ist der Antrag dieser Drucksache in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung möchte das Thema nun von sich aus aufgreifen. Aus Sicht der Verwaltung treffen die Argumente des alten Antrages voll und ganz zu, daher würde die Verwaltung gerne das alte Ansinnen aufgreifen und empfiehlt, die Hebesatzsatzung rückwirkend zum 31.12.2023 aufzuheben.
Anlagen:
- Antrag der SPD-Fraktion zur Aufhebung der Hebesatzsatzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, die Hebesatzsatzung rückwirkend zum 31.12.2023 aufzuheben. Die darin geregelten Hebesätze für die Realsteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2024 in der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzt.