Sachverhalt und Rechtslage:
Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2024, des Haushaltsplanes sowie der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan
stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen
gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen.
Maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist
ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die
Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge.
Diese Verpflichtung gilt ebenfalls erfüllt, wenn ein Fehlbetrag im
ordentlichen Ergebnis mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses und
umgekehrt ausgeglichen werden kann oder der voraussichtliche Fehlbetrag mit
vorhandenen Überschussrücklagen verrechnet werden kann. (§ 110 Abs. 5 NKomVG).
Daneben sind gem. §
110 Abs. 4 NKomVG die Liquidität und die Finanzierung der Investitionen
sicherzustellen
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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der ordentlichen
Erträge auf |
854.500 € |
der ordentlichen
Aufwendungen auf |
1.199.800 € |
der
außerordentlichen Erträge auf |
0 € |
der
außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 € |
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festgesetzt. Der Haushalt 2024 ist damit nicht ausgeglichen. Er weist im
ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 345.300 € aus. Dieses Defizit wird nicht aus Überschussrücklagen
gedeckt werden können. Der Haushalt gilt demnach als nicht ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt wird in der Summe über Einzahlungen von 758.400 € und
Auszahlungen von 1.070.900 € verfügen. Die liquiden Mittel werden damit
voraussichtlich um 294.300 € abnehmen. Der Bestand an Zahlungsmitteln belief
sich am 31.12.2023 auf 371.917,99 €. Die Gemeinde Häuslingen verfügt im Rahmen
einer Kontogemeinschaft auf Samtgemeindeebene über liquide Mittel.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 100.000 €
festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen
Hebesatzsatzung wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A 450 v. H.
Grundsteuer B 450
v. H.
Gewerbesteuer 400 v.
H.
Damit werden die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B, sowie bei der Gewerbesteuer um jeweils 30 % angehoben.
Auf die Aufstellung
eines Haushaltssicherungskonzeptes kann nicht verzichtet werden, da der
Haushalt nach der Bestimmung des § 110 Abs. 4 u. Abs. 5 NKomVG nicht
ausgeglichen ist. Eine Überschuldung ist gem. § 110 Abs. 8 NKomVG nicht
abzubauen, da grds. Überschüsse aus Vorjahren existieren. Es muss aber
gleichwohl eine drohende Überschuldung für die Zukunft abgewendet werden.
Die einzelnen Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die für die Investitionsmaßnahmen
veranschlagten Einzahlungen (Beiträge, Zuschüsse) sind im Entwurf des aufzustellenden
Investitionsprogramms aufgelistet.
In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für
die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der
heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnisplanung werden
für die Jahre 2024 – 2027 defizitäre Haushalte vorgelegt werden. Im Rahmen der
Finanzplanung werden für die Jahre 2024 – 2027 jeweils Haushalte mit
Liquiditätsabflüssen vorgelegt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass ab dem Jahre 2028 wieder ausgeglichene
Haushalte vorgelegt werden können.
Anlagen:
- Haushaltsplan Häuslingen 2024
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
1. |
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2024 wird erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan
wird zugestimmt. |
2. |
Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für
die Jahre 2024 bis 2027 wird beschlossen. |
3. |
Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und
Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 wird zur Kenntnis
genommen. |
4. Das Haushaltssicherungskonzept des Jahres
2024 wird beschlossen.
Finanzierung:
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