Sachverhalt und Rechtslage:
Im Rahmen der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung in der Dorfregion Bierde bis Wittlohe wurden auf dem Friedhof Groß Häuslingen diverse Maßnahmen umgesetzt. Es wurde u.a. zwei neue Bestattungsformen eingeführt (siehe hierzu Drucksache SG/126/2024/XI), die nunmehr in der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) mit entsprechenden Gebühren zu belegen sind.
Die Verwaltung schlägt auf Grundlage einer einfachen Kalkulation die Erhebung nachfolgender Gebühren vor:
Urnengrabstätte
in Baumgrabanlage inkl. Friedhofsunterhaltungsgebühr |
|
- für 25 Jahre – je Grabstelle |
2.244,30 € |
- Verlängerung – je Jahr und Stelle |
89,77 € |
Basaltstele
in der Baumgrabanlage Inschrift: Vorname, Nachname, Geburtsdatum
(Tag/Monat/Jahr), Sterbedatum (Tag/Monat/Jahr) des Verstorbenen |
422,45 € |
Grabstätten
im Heidegarten für Sargbestattungen Inkl.
Friedhofsunterhaltungsgebühr |
|
- für 30 Jahre – je Grabstelle |
3.857,70 € |
- Verlängerung – je Jahr und Stelle |
128,59 € |
Grabstätten
im Heidegarten für Urnenbestattungen |
|
- Für 25 Jahre – je Grabstelle |
1.947,09 € |
- Verlängerung – je Jahr und Stelle |
77,88 € |
Die Gebühren wurden auf Grundlage der Herstellungskosten der Anlagen und der zu erwartenden Kosten für die Pflege während der Nutzungsdauer ermittelt. Zusätzlich werden die allgemein zu zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Nutzungsdauer erhoben.
Weitergehend soll die Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) um nachfolgenden Punkt ergänz werden:
5. Verwaltungsgebühren
d.) |
Gebühr für die vorzeitige Einebnung einer Grabstätte |
50,00 € |
Hinweis: Eine genauere
Gebührenkalkulation erfolgt im Rahmen der regulären
Friedhofsgebührenkalkulation. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dies auf
die Höhe der nunmehr ausgewiesenen Gebühren außerordentliche Auswirkungen hat.
Eine Ausfertigung
der vorzunehmenden Satzungsänderung ist in der Anlage 1 als Entwurf
beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 – 4.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) (Entwurf)
Anlage 2 – Vermerk Kalkulation
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt die 4. Änderung der
Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) in der in der Anlage 1
beigefügten vorliegenden Form.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die Satzungsänderung entsprechend
auszufertigen und gemäß der geltenden Bestimmungen der Hauptsatzung der
Samtgemeinde Rethem (Aller) bekanntzumachen.
Finanzierung: