Betreff
4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller)
Vorlage
SG/127/2024/XI
Aktenzeichen
873-02
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Im Rahmen der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung in der Dorfregion Bierde bis Wittlohe wurden auf dem Friedhof Groß Häuslingen diverse Maßnahmen umgesetzt. Es wurde u.a. zwei neue Bestattungsformen eingeführt (siehe hierzu Drucksache SG/126/2024/XI), die nunmehr in der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) mit entsprechenden Gebühren zu belegen sind.

 

Die Verwaltung schlägt auf Grundlage einer einfachen Kalkulation die Erhebung nachfolgender Gebühren vor:

 

Urnengrabstätte in Baumgrabanlage

inkl. Friedhofsunterhaltungsgebühr

 

- für 25 Jahre – je Grabstelle

2.244,30 €

- Verlängerung – je Jahr und Stelle

89,77 €

Basaltstele in der Baumgrabanlage

Inschrift: Vorname, Nachname, Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr), Sterbedatum (Tag/Monat/Jahr) des Verstorbenen

422,45 €

Grabstätten im Heidegarten für Sargbestattungen

Inkl. Friedhofsunterhaltungsgebühr

 

- für 30 Jahre – je Grabstelle

3.857,70 €

- Verlängerung – je Jahr und Stelle

128,59 €

Grabstätten im Heidegarten für Urnenbestattungen
inkl. Friedhofsunterhaltungsgebühren

 

- Für 25 Jahre – je Grabstelle

1.947,09 €

- Verlängerung – je Jahr und Stelle

77,88 €

 

Die Gebühren wurden auf Grundlage der Herstellungskosten der Anlagen und der zu erwartenden Kosten für die Pflege während der Nutzungsdauer ermittelt. Zusätzlich werden die allgemein zu zahlenden Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Nutzungsdauer erhoben.

 

Weitergehend soll die Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) um nachfolgenden Punkt ergänz werden:

 

5. Verwaltungsgebühren

d.)

Gebühr für die vorzeitige Einebnung einer Grabstätte

50,00 €

 

 

Hinweis: Eine genauere Gebührenkalkulation erfolgt im Rahmen der regulären Friedhofsgebührenkalkulation. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dies auf die Höhe der nunmehr ausgewiesenen Gebühren außerordentliche Auswirkungen hat.

 

Eine Ausfertigung der vorzunehmenden Satzungsänderung ist in der Anlage 1 als Entwurf beigefügt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) (Entwurf)
Anlage 2 – Vermerk Kalkulation

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt die 4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) in der in der Anlage 1 beigefügten vorliegenden Form.

 

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die Satzungsänderung entsprechend auszufertigen und gemäß der geltenden Bestimmungen der Hauptsatzung der Samtgemeinde Rethem (Aller) bekanntzumachen.

 

 


Finanzierung: