Betreff
Haushalt Frankenfeld 2024
Vorlage
FR/038/2024/XI
Aktenzeichen
912-11/2024
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2024, des Haushaltsplanes sowie der mittelfristigen

Ergebnis- und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan stellt im Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen. Der Haushaltsplan 2024 wird über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.

 

Maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge. Er gilt auch als ausgeglichen, sofern Fehlbeträge mit Überschuss-rücklagen verrechnet werden können, oder die Fehlbeträge des Haushaltsjahres in den nächsten 2 Jahren ausgeglichen werden können (§ 110 Abs. 5 NKomVG).

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

der ordentlichen Erträge auf 734.200,00 €

der ordentlichen Aufwendungen auf 853.200,00 €

der außerordentlichen Erträge auf 44.000,00 €

der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €

 

festgesetzt. Der Haushalt 2024 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit i. H. v. 75.000 €.

Der Haushalt gilt aber gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, da der Fehlbetrag in 2024 mit den Überschussrücklagen verrechnet werden kann.

 

Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 807.800,00 € und Auszahlungen von 971.500,00 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich damit im Laufe des Jahres 2024 voraussichtlich um 163.700,00 € verringern.

 

Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag für die Liquiditätskredite wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt

festgesetzt:

Grundsteuer A 490 v. H.

Grundsteuer B 490 v. H.

Gewerbesteuer 390 v. H.

 

Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 110 Abs. 8 NKomVG wird verzichtet, da bei der Gemeinde Frankenfeld keine Überschuldung droht, keine

Überschuldung abgebaut werden muss, sowie der Haushaltsausgleich als erreicht gilt, gem. § 110 Abs. 5 NKomVG.

Fehlbeträge sind auch in den Jahresabschlüssen 2020 – 2023 nicht zu erwarten.

 

Investitionen hat die Gemeinde Frankenfeld im Jahr 2024 i. H. v. 185.000 € vorgesehen.

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Höhe von 138.000 € vorgesehen. 59.000 €

dafür entfallen auf einen Grundstücksverkauf.

 

In der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Jahre 2025 – 2027 keine ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalte vorgelegt werden können.

Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgt dann in den aufzustellenden Jahresabschlüssen. Es wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Frankenfeld diese Defizite aufgrund Ihrer guten Finanzsituation wird abfedern können.

 


Anlagen:

-       Haushaltsplan Frankenfeld 2024

-       Aufstellung Produkt 61100

 


Beschluss:

1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird

erlassen. Dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird zugestimmt.

2. Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027

wird beschlossen.

3. Die im Entwurf vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre

2024 bis 2027 wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzierung:

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