Sachverhalt
und Rechtslage:
Die Entwürfe der Haushaltssatzung 2024, des Haushaltsplanes sowie der
mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung liegen vor. Der Haushaltsplan stellt im
Ergebnishaushalt die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen
gegenüber. Der Finanzhaushalt enthält die Einzahlungen und Auszahlungen. Der
Haushaltsplan 2024 wird über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist der Ergebnishaushalt. Er ist
ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen entspricht (§ 110 Abs. 4 NKomVG). Dies ist der Fall, wenn die
Aufwendungen insgesamt nicht höher sind als die Erträge. Er gilt auch als
ausgeglichen, sofern Fehlbeträge mit Überschuss-rücklagen verrechnet werden
können, oder die Fehlbeträge des Haushaltsjahres in den nächsten 2 Jahren
ausgeglichen werden können (§ 110 Abs. 5 NKomVG).
Der vorliegende Haushaltsentwurf wird
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf 734.200,00 €
der ordentlichen Aufwendungen auf 853.200,00 €
der außerordentlichen Erträge auf 44.000,00 €
der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
festgesetzt. Der Haushalt 2024 ist damit nicht ausgeglichen. Es besteht
ein Defizit i. H. v. 75.000 €.
Der Haushalt gilt aber gem. § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, da
der Fehlbetrag in 2024 mit den Überschussrücklagen verrechnet werden kann.
Der Finanzhaushalt weist in der Summe Einzahlungen von 807.800,00 € und
Auszahlungen von 971.500,00 € auf. Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich
damit im Laufe des Jahres 2024 voraussichtlich um 163.700,00 € verringern.
Kreditaufnahmen für die Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungs-maßnahmen sind nicht
vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag für die
Liquiditätskredite wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die
Realsteuern sind in einer besonderen Hebesatzsatzung wie folgt
festgesetzt:
Grundsteuer A 490 v. H.
Grundsteuer B 490 v. H.
Gewerbesteuer 390 v. H.
Auf die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 110 Abs. 8 NKomVG wird verzichtet, da bei
der Gemeinde Frankenfeld keine Überschuldung droht, keine
Überschuldung abgebaut
werden muss, sowie der Haushaltsausgleich als erreicht gilt, gem. § 110 Abs. 5
NKomVG.
Fehlbeträge sind auch in
den Jahresabschlüssen 2020 – 2023 nicht zu erwarten.
Investitionen hat die
Gemeinde Frankenfeld im Jahr 2024 i. H. v. 185.000 € vorgesehen.
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit sind in Höhe von 138.000 € vorgesehen. 59.000 €
dafür entfallen auf einen
Grundstücksverkauf.
In der Ergebnis- und
Finanzplanung werden für die Folgejahre Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und
Auszahlungen auf der heutigen Basis hochgerechnet. Nach der Schätzung der
Ergebnis- und Finanzplanung werden für die Jahre 2025 – 2027 keine
ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalte vorgelegt werden können.
Die Ermittlung der
Ergebnisse erfolgt dann in den aufzustellenden Jahresabschlüssen. Es wird davon
ausgegangen, dass die Gemeinde Frankenfeld diese Defizite aufgrund Ihrer guten
Finanzsituation wird abfedern können.
Anlagen:
- Haushaltsplan Frankenfeld 2024
- Aufstellung Produkt 61100
Beschluss:
1. Die im Entwurf
vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird
erlassen. Dem im
Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird zugestimmt.
2. Das im Entwurf
vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027
wird beschlossen.
3. Die im Entwurf
vorliegende Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre
2024 bis 2027 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzierung:
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