Betreff
Grundsatzbeschluss - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Vorlage
HSL/091/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Häuslingen beabsichtigt, die Straßenbeleuchtung in Groß Häuslingen auf LED umzurüsten. Hierdurch sollen Energie und Kosten eingespart sowie die Lichtqualität verbessert werden.

 

In den Straßen Mühlenweg, Berliner Ring und Im tiefen Horn wurde die Straßenbeleuchtung bereits im Zuge der Straßensanierung erneuert und entsprechend auf LED umgerüstet, sodass diese außer Betracht bleiben können.

 

Damit verbleiben in der Ortschaft Groß Häuslingen, nach einer ersten Erfassung, 76 Straßenbeleuchtungseinrichtungen, welche umzurüsten wären. Von diesen 76 Leuchtmasten sind 19 Leuchtmasten noch stark veraltet; ein reiner Austausch der Leuchtmittel wird für diese Leuchtmasten, laut ersten Aussagen, nicht möglich sein. Diesbezüglich würde jedoch, bei positivem Beschluss, eine genaue Prüfung für jeden Leuchtmastentyp erfolgen, da die Kosten für einen Austausch des gesamtem Leuchtmastes deutlich über den Kosten des reinen Leuchtmittelaustausches liegen.

 

Hinweis:

Die Umrüstung der Straßenlaternen ist als Einzelmaßnahme nicht über das Dorfentwicklungsprogramm förderfähig. Daher müsste ein umfassender Förderantrag zur Aufwertung der Ortsdurchfahrt Groß Häuslingen einschließlich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung gestellt werden. Der Förderantrag ist bis zum 30.09.2024 beim Amt für regionales Landesentwicklung in Verden einzureichen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, über andere Förderprogramme die reine Umrüstung der Straßenbeleuchtung zu fördern. Hier belaufen sich die Förderquoten jedoch auf maximal 55 %.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen fasst den Grundsatzbeschluss, dass die Straßenbeleuchtung in Groß Häuslingen auf LED umgerüstet wird. Die Umrüstung soll im Rahmen eines Projektes der Dorfregion „Bierde bis Wittlohe“ erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Die Kosten für die Umrüstung der Straßenlaternen können noch nicht genau beziffert werden. Im Rahmen der Straßensanierung 2022 hat die Errichtung eines neuen Leuchtmastes inkl. notwendiger Tiefbauarbeiten ca. 3.000 Euro brutto gekostet. Die Demontage und Entsorgung alter Leuchtmasten belief sich auf ca. 200 Euro. Für den reinen Austausch der Leuchtmittel beliefen sich die Kosten auf ca. 600 Euro brutto.

 

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Maßnahme vorsichtig und grob geschätzt sowie unter der Annahme, dass der reine Austausch der Leuchtmittel ohne weitere notwendige Arbeiten bei den übrigen 58 Straßenbeleuchtungen funktioniert, auf maximal 95.600 Euro brutto. Davon abzuziehen wäre eine mögliche Förderung über das Dorfentwicklungsprogramms in Höhe von 90 %. Darüber hinaus ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung eine beitragsfähige Maßnahme. Je nach Straße beläuft sich der Beitragssatz für die Anlieger auf 40 bis 50 %. Der Einfachheit halber wird ein Durchschnittswert von 45 % angenommen, der von den übrigbleibenden 9.560 Euro durch die Anlieger zu leisten wäre. Für die Gemeinde Häuslingen verbliebe demnach ein Eigenanteil von ungefähr 5.250 Euro.

 

Die Kosten für die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Häuslingen beliefen sich im Jahre 2023 auf ca. 1.600 Euro. Je nach LED-Leuchtmittel kann der Verbrauch an Kilowattstunden um ca. 75 % reduziert werden, sodass mit den derzeitigen Strompreisen ein jährliches Einsparpotential von 1.200 Euro besteht.

 

Bei Annahme von gleichbleibenden Strompreisen wäre die Maßnahme nach ca. 4 Jahren und 4 Monaten amortisiert.