Betreff
Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemesene Geschwindigkeit"
Vorlage
SG/123/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Der Rethemer Bürger Karsten Feldmann hat folgende förmliche Anregung eingesandt:

 

„Ich rege an, dass die Samtgemeinde Rethem, ggf. auch Mitgliedsgemeinden, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten (www.lebenswerte-staedte.de)“ beitritt. Der Beitritt ist für die Samtgemeinde nicht mit finanziellem Aufwand verbunden. Es ist lediglich ein Beitrittsformular auszufüllen (Muster siehe Anlage). Es ist wichtig, der Initiative, die sich stark für den Gesetzesentwurf eingesetzt hat, mit dem Beitritt Unterstützung zu signalisieren und den Entscheidungsträgern dadurch, dass viele Kommunen sich der Initiative anschließen, zu zeigen, wie wichtig es für die kommunale Eigenverantwortung ist. Diesen Weg sind bereits auch diverse Kommunen in unmittelbarer Nachbarschaft zur SG-Rethem gegangen. Nach meinem Kenntnisstand sind dies u.a. die Gemeinde Kirchlinteln und die Heimatkommune des Herrn Symank, SG Thedinghausen.“

 

Ziel ist es, durch ein gemeinsames Auftreten und geschlossenes Handeln vieler Kommunen auch übergeordnete Gesetze, Rechte und Verordnungen mehr in Richtung Gemeinwohl und Lebensqualität zu ändern.

 

Bis zum 15. März 2024 haben sich 1051 Städte, Gemeinde, Landkreis und Regionalverbände der Initiative angeschlossen.

 

Auf der Homepage sind alle Mitglieder einsehbar.

https://lebenswerte-staedte.de/de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte“.

 

Der Rat bekennt sich damit zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen und sieht Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

Der Rat begrüßt ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelpakete im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u.a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendungen nachsteuern zu können.

 


Finanzierung:

 

Der Beitritt und die Mitgliedschaft sind kostenlos.