Betreff
Gewährung eines Zuschusses zum Aufbau einer privaten Kindertagespflegeeinrichtung in Rethem (Aller)
Vorlage
RE/142/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

In der Samtgemeinde Rethem (Aller), insbesondere in der Kernstadt Rethem, fehlt es an Betreuungsplätzen für Kinder. Insbesondere im Bereich der Kinder U3 ist der Fehlbedarf erheblich.

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag einer Rethemer Bürgerin vor, die von dieser Situation über einen Artikel in der Walsroder Zeitung erfahren hat. Sie selbst ist ausgebildete Erzieherin und seit diversen Jahren in ihrem Beruf tätig. Es wird beabsichtigt, insbesondere um in der prekären Betreuungssituation helfen zu können, als selbstständige Kindertagespflegeperson, beginnend ab dem 01.08.2024, in Rethem tätig zu werden. Hierbei möchte sie ein Konzept mit dem Schwerpunkt „Draußen sein in der Natur“ umsetzen. Da eine reine „Outdoor-Betreuung“ für Kinder U3 in Niedersachsen nicht zulässig ist, stehen im Privathaus selbst noch weitere Räume zur Betreuung zur Verfügung.

 

Um dieses Konzept umzusetzen benötigt die Antragstellerin allerdings noch einen kindgerechten Bauwagen. Darüber hinaus müssen noch kleinere Arbeiten am Zaun sowie die Ausstattung für die Betreuung beschafft werden. Alles in allem wird derzeit mit Kosten von ca. 14.000 Euro gerechnet. Hierfür bittet sie um finanzielle Unterstützung.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die private Eröffnung einer Kindertagespflegestelle begrüßt, da die Plätze dringend benötigt werden. Die Zuschusshöhe wird im Hinblick auf das finanzielle Risiko bei einem Klageverfahren sowie in der Verbesserung der Betreuungssituation für alle Einwohnerinnen und Einwohner als sinnvoll und in Ordnung bewertet.

 

Die Möglichkeit zur Eröffnung einer Kindertagespflege in Rethem (Aller) ist von der Antragstellerin selbständig mit dem Landkreis Heidekreis vorab zu klären und genehmigen zu lassen.

 

Da die Einrichtung privat betrieben werden soll, hat die Stadt keinen Einfluss auf den tatsächlichen Betrieb. Aus diesem Grund wird von der Verwaltung empfohlen, dass ein zu zahlender Zuschuss mit einem Vorbehalt verknüpft wird:

·         Eine Zuschussauszahlung kann frühestens erfolgen, sofern die Betriebsgenehmigung vorliegt. Im weiteren ist eine kurze Vereinbarung hierüber zu schließen.

·         Die Zuschusshöhe ist zwischen der Antragstellerin und dem Stadtdirektor auszuhandeln. Der Stadtrat ermächtigt den Stadtdirektor bis zu einem Betrag in Höhe von 14.000 € in Verhandlungen treten zu dürfen.

·         Eine Vollauslastung der Kindertagespflegeeinrichtung ist anzustreben. Im Mittel sind über eine Zeit von 2 Jahren min. 3 Kinder zu betreuen.

·         Die Unterschreitung der Mindestanzahl von betreuten Kindern ist unschädlich, sofern es von der Antragstellerin nicht zu vertreten ist. (z. B. zu wenige Anmeldungen)

·         Die Kindertagespflege wird min. 2 Jahre lang betrieben.

·         Sollte die Kindertagespflege nach einer Dauer von weniger als 2 Jahren wieder aufgegeben werden, so ist der gezahlte Zuschuss zu erstatten.

·         Die Erstattung des Zuschusses entfällt, wenn die Schließung nicht von der Antragstellerin zu vertreten ist (z. B. fehlende Anmeldungen von Kindern)

·         Die Samtgemeinde darf auf das private Angebot in bekannter weise aufmerksam machen.

 


Anlagen:

- Mail mit Anfrage der Antragstellerin vom 12.03.2024 (nicht öffentlich)

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, der Antragstellerin für die Einrichtung einer Kindertagespflegestelle in Rethem unter dem Konzept „Draußen sein in der Natur“ einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 14.000 Euro zu gewähren.

Die genaue Zuschusshöhe wird zwischen dem Stadtdirektor und der Antragstellerin vereinbart. Der Vollzug einer entsprechenden Vereinbarung, in der die im Vorfeld aufgeführten Zuschussbedingungen einfließen, wird dem Rat unverzüglich mitgeteilt.

 


Finanzierung:

Die Anschaffung eines kindgerechten Bauwagens liegt bei ca. 12.000 Euro. Für Zaunbau, Möbel, Spielzeug etc. werden voraussichtlich weitere 2.000 Euro fällig. Der gesamte Zuschussbedarf beträgt damit ca. 14.000 Euro. Dieser Zuschuss müsste im Haushalt 2024 der Stadt Rethem (Aller) bereitgestellt werden. Um die Antragstellerin nicht in den Möglichkeiten einzuengen wird ein nicht zweckgebundener Zuschuss einzuplanen sein.