Betreff
Neubau eines Gedenkplatzes auf dem Waldfriedhof Altenwahlingen
Vorlage
SG/120/2024/XI
Aktenzeichen
873-10/3/7
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

 

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) beabsichtigt aufgrund des vorhandenen Bedarfs auf dem Waldfriedhof in Altenwahlingen eine vierte Gedenkstätte für anonyme und teilanonyme Urnenbestattungen einzurichten. Hierzu wird nachfolgender Gestaltungsvorschlag unterbreitet:

 

Zum Umfang der Arbeiten gehören das Anlegen einer 4,50 m rundförmigen Fläche aus Betonsteinpflaster mit gebrochenen Kanten in der Farbe Heidebraun. Mittig soll ein graues Rundornament entstehen. Dem gegenüber sollen, wie auf den vorhandenen Gedenkplätzen, zwei Rundbänke platziert werden. Für die teilanonyme Bestattungsform sollen fünf Granitstelen errichtet werden, um dort die Bronzetafeln mit den Daten der Verstorbenen anzubringen. Es wird vorgeschlagen auf der mittleren Stele einen Baum des Lebens* aus Bronze anzubringen. Auf einen zentralen Gedenkstein mit einem Psalm oder Ähnlichem sollte aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden. Das Grabfeld wird Platz für ca. 200 Urnenbeisetzungen bieten, so dass der Fokus bei der Gestaltung des Platzes daraufgelegt werden sollte, genug Platz für Bronzetafeln im Rahmen der teilanonymen Beisetzung vorzuhalten. Eine Zeichnung zur Ausführungsplanung ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Die geplante Lage des Gedenkplatzes ist der Anlage 2 zu entnehmen. Hierfür ist eine ca. 9 m lange Zuwegung als wassergebundene Decke vom Hauptweg geplant. 

 

Die Kosten für die Erstellung des Gedenkplatzes nebst Zuwegung betragen laut Kostenschätzung ca. 14.300,00 €. Die Kostenschätzung ist dieser Drucksache in der Anlage 3 beigefügt. Zuzüglich dazu kommen die Kosten für den Baum des Lebens aus Bronze die ca. 500,00 € - 600,00 € betragen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2024 im Produkt 55300 – Friedhofs- und Bestattungswesen angemeldet. Der Auftrag zum Bau des Gedenkplatzes soll an ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen vergeben werden. Die Granitstelen sollen ggf. durch die Verwaltung selbst beschafft werden. Dies wird zur Zeit noch entsprechend geprüft (siehe Alternativpositionen in der beigefügten Kostenschätzung). 

 

*Bedeutung Baum des Lebens: Symbolisiert die Verbindung zwischen Leben und Tod, zwischen Unsterblichkeit und Vergänglichkeit und symbolisiert auch die Verbindung zwischen Vergangenheit und Zukunft.  

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Gestaltungsvorschlag
Anlage 2 – Kostenkalkulation
Anlage 3 – Lage Gedenkplatz

 


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, den vierten Gedenkplatz auf dem Waldfriedhof Altenwahlingen gemäß des vorliegenden Gestaltungsvorschlags zu errichten.

 

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, dass entsprechende Vergabeverfahren (beschränkte Ausschreibung) nach Genehmigung des Haushalts 2024 vorzunehmen und den Auftrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.

 


Finanzierung:

 

Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Kosten für die Umsetzung werden gemäß Friedhofsgebührensatzung auf die einzelnen Bestattungen umgelegt und dementsprechend wieder vereinnahmt.