Betreff
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) Freiflächen-Photovoltaikanlage Rethem-Moor
Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
SG/118/2024/XI
Aktenzeichen
622-10/21
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Die Greening Solar GmbH, Poststraße 7, 40213 Düsseldorf (nachfolgend: Vorhabenträger) hat mit Schreiben vom 20.03.2024 den Antrag zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) gestellt. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt. Der Vorhabenträger plant auf den Flurstücken 10 und 31/1 der Flur 22 der Gemarkung Rethem die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Das Plangebiet ist in der Anlage 2 ersichtlich.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen, ist die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) notwendig.

 

Der Vorhabenträger wird ein qualifiziertes Planungsbüro mit der Begleitung des Verfahrens beauftragen. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) entstehen trägt der Vorhabenträger. Um dies sicherzustellen ist mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zu schließen. In diesem Vertrag werden überdies Regelungen zur Einhaltung der Vorgaben des Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Stadt Rethem (Aller) getroffen. Da die Samtgemeinde Rethem (Aller) selbst bisher keinen Kriterienkatalog für FF-PV erlassen hat, bedient sich diese an den Vorgaben der Stadt Rethem (Aller). Der Kriterienkatalog für FF-PV der Stadt Rethem (Aller) ist dieser Drucksache in der Anlage 3 beigefügt. 

 

Neben der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) ist ebenfalls die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Die Aufstellung liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Rethem (Aller). Die Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen gem. § 8 Abs. 3 BauGB als Parallelverfahren erfolgen.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag (nicht öffentlich)

Anlage 2 – Plangebiet
Ablage 3 – Kriterienkatalog FF-PV der Stadt Rethem (Aller)

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt – vorbehaltlich des Zustandekommens des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger – gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Plangebiet in der Stadt Rethem (Aller). Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zum Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. 

 

 


Finanzierung: