Sachverhalt und Rechtslage:
Der Verwaltung liegt ein
Antrag der ASGL-Fraktion zur Senkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf
370 Prozent vor. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage beigefügt.
Anlagen:
- Antrag der ASGL-Fraktion zur Senkung des Hebesatzes für Gewerbesteuer auf 370 Prozent
- Entwurf der geänderten Hebesatzsatzung der Stadt Rethem (Aller)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 370 Prozent zu reduzieren.
Mit der Reduzierung des Hebesatzes wird gleichzeitig die Hebesatzsatzung der Stadt Rethem (Aller) in der zurzeit gültigen Fassung geändert.
Finanzierung:
Durch die Reduzierung des
Gewerbesteuerhebesatzes von 450 auf 370 Prozent kann bei derzeit
prognostizierten Einnahmen von rd. 950.000 € für 2024, mit einem um rd. 168.000
€ geringeren Gewerbesteueraufkommen gerechnet werden.
Hinsichtlich der Ausgaben
tritt in 2024 keine Veränderung ein.
Die Kreisumlage, die
Gewerbesteuerumlage und die Samtgemeindeumlage bleiben aufgrund der Änderungen
unberührt, da Sie nur aufgrund der Steuermessbeträge, bzw.
Steuerkraftmesszahlen ermittelt werden und nicht vom eigentlichen
Steueraufkommen nach Hebesatz abhängen.