Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden in der Zuständigkeit des Rates
Vorlage
SG/117/2024/XI
Aktenzeichen
031-17
Art
Drucksache
Sachverhalt und Rechtslage:
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden über 2.000 € obliegt dem Samtgemeinderat.
Als Anlage zu dieser Drucksache ist eine Übersicht der eingeworbenen Geld- und Sachspenden beigefügt, die zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Anlagen:
Beschluss:
Die Beschlussfassung vorliegenden Zuwendungen werden angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.
Finanzierung:
Die in Folge der
vermögenswirksamen Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden
entstehenden Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch
entsprechende Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.