Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden in der Zuständigkeit des Rates
Vorlage
SG/117/2024/XI
Aktenzeichen
031-17
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden über 2.000 € obliegt dem Samtgemeinderat.

 

Als Anlage zu dieser Drucksache ist eine Übersicht der eingeworbenen Geld- und Sachspenden beigefügt, die zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Die Beschlussfassung vorliegenden Zuwendungen werden angenommen. Die Sachspende wird zweckentsprechend verwendet.

 


Finanzierung:

Die in Folge der vermögenswirksamen Beschaffung von Gegenständen oder Annahme von Sachspenden entstehenden Aufwendungen für Abschreibungen werden regelmäßig durch entsprechende Auflösungserträge in gleicher Höhe kompensiert.