Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Frankenfeld hat mit Beschluss vom 13.07.2022 die Aufstellung eines Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet gefasst. Es ist nunmehr vorgesehen den gültigen Katalog mit einer ersten Änderung in einigen Punkten anzupassen:
2. Natur- und
Artschutz-Verträglichkeit (Ausschlusskriterium)
Unterpunkt: Erläuterung / Konkretisierung
hinsichtlich Natur- und Artenschutz
Bisherige Fassung:
Vorgeschrieben wird eine extensive Pflege der Flächen, z.B. mit
Schafbeweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit artenreichen Wiesen- oder
Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden. Weitere
Hinwiese hierzu sind als Erläuterung/Konkretisierung festgehalten, die bei
Bedarf und in Abstimmung mit Experten aktualisiert werden.
Neue Fassung:
Vorgeschrieben wird eine extensive Pflege der Flächen, z.B. mit
Schafbeweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit artenreichen Wiesen- oder
Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden. Weitere
Hinwiese hierzu sind als Erläuterung/Konkretisierung festgehalten, die bei
Bedarf und in Abstimmung mit Experten aktualisiert werden. Die genauen Bestimmungen werden durch die untere
Naturschutzbehörde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens festgesetzt.
3. Störung für Gebäude
mit Wohnnutzung
Bisherige Fassung:
Der Abstand zu Wohngebäuden hat dabei mindestens 200 m zu entsprechen.
Neue Fassung:
Der Abstand zu Wohngebäuden soll dabei mindestens 50 m entsprechen. Es ist ein
entsprechender Sichtschutz in Form einer Heckenbepflanzung mit ortsüblichen
Heckenpflanzen herzustellen.
5. Regionale Wertschöpfung /
Wahrung kommunaler Interessen
Bisherige Fassung:
Die Gewerbesteuereinnahmen müssen zu 100 % (so hoch wie es das
Steuerrecht zulässt) der Gemeinde Frankenfeld zukommen, d.h. der Betriebssitz
ist in das Gebiet der Gemeinde Frankenfeld zu legen. Der Betrieb darf außerhalb
Frankenfelds keine weiteren Betriebsstellen unterhalten, um eine Zerlegung der
Gewerbesteuer und das Verschieben von Erträgen und Aufwänden zu verhindern. Das
gilt auch für einen Verkauf des Betriebes. Die Einzelheiten sind im
städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Neue Fassung:
Die Gewerbesteuereinnahmen sollen annähernd zu 90 % (so hoch
wie es das Steuerrecht zulässt) der Gemeinde Frankenfeld zukommen, d.h. der
Betriebssitz soll so weit als möglich in das Gemeindegebiet gelegt werden.
Darüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der auch Verkaufsfälle
erfasst.
Bisherige Fassung:
Nach Stilllegung der Anlage ist der
Rückbau innerhalb von zwölf Monaten vorzunehmen. Zur Sicherung der
Rückbauverpflichtung ist eine Bankbürgschaft mit einer jährlichen Dynamik von 5
% zu hinterlegen. Die Höhe der Bankbürgschaft richtet sich an die Kosten des
Rückbaus. Die Rückbaukostenschätzung des Herstellers ist dem Antrag beizufügen.
Neue Fassung:
Nach Stilllegung der Anlage ist der Rückbau innerhalb von
zwölf Monaten vorzunehmen. Zur Sicherung der Rückbauverpflichtung ist eine
Bankbürgschaft bei einer systemrelevanten
Bank zu hinterlegen. Die Höhe der Bankbürgschaft wird
auf 30.000 € je MWp der PV-Anlage festgesetzt.
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, jeweils
nach Ablauf von 10 Jahren durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, ob
die Höhe der Bürgschaft den geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen
genügt und einen vollständigen Rückbau der PV-Anlage kostenmäßig abdeckt.
Die Kosten für den Sachverständigen trögt der
Anlagenbetreiber.
Ein Entwurf der ersten Änderung des
Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Frankenfeld
ist dieser Drucksache in der Anlage 1
beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 – 1.
Änderung des Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde
Frankenfeld (Entwurf)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Frankenfeld beschließt die erste Änderung des Kriterienkatalogs für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Frankenfeld in der vorliegenden
Fassung.
Der Gemeindedirektor
wird beauftragt die erste Änderung des Kriterienkatalogs für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Frankenfeld zu erstellen und
auszufertigen.
Finanzierung: