Betreff
Erlass einer Richtlinie über die Förderung von Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Frankenfeld
Vorlage
FR/036/2024/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Balkon- und Gartenkraftwerke sind eine einfache Möglichkeit für Haushalte Ihren Anteil zur Reduzierung des CO2-Austoßes beizutragen und dabei die eigenen Kosten des Strombezuges zu senken. Um die Investition in eine solche Anlage für die Bürger-/innen und Hauseigentümer-/innen in der Gemeinde Frankenfeld attraktiver zu machen und einen Beitrag zur Nutzung regenerativer Energien zu leisten, sieht es die Gemeinde Frankenfeld vor eine entsprechende Richtlinie über Förderung von Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Frankenfeld zu erlassen. Die Verwaltung wurde beauftragt eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten. Diese ist der Drucksache in der Anlage 1 als Entwurf beigefügt. 

 

Förderfähig sind die Anschaffungskosten von Photovoltaikanlagen für Balkonmodule bzw. Gartenkraftwerke mit Modulwechselrichter. Antragsberechtigt sind Mieter-/innen sowie Eigentümer-/innen von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet der Gemeinde Frankenfeld. Ebenso antragberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, kirchliche, soziale, kulturelle und caritative Einrichtungen, sowie eingetragene Genossenschaften die Gebäudeeigentümer sind.

 

Bei Anschaffungskosten über 500,00 € wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150,00 € als Festbetrag gewährt. Bei Anschaffungskosten unter 500,00 € wird der Förderbetrag auf 100,00 € reduziert. Die Bewilligung erfolgt als freiwillige Leistung im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Haushaltsmittel, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es ist zunächst vorgesehen, die Richtlinie für das Haushaltsjahr 2024 zu erlassen. Eine Verlängerung darüber hinaus bedarf eines entsprechenden Ratsbeschlusses. 

 

Die Antragsstellung erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular. Dieses ist der Drucksache als Entwurf in der Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor die Richtlinie über die Förderung von Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Frankenfeld in der vorliegenden Form zu beschließen. 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Richtlinie (Entwurf)

Anlage 2 – Antragsformular (Entwurf)

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Frankenfeld beschließt, die Richtlinie über die Förderung von Balkon- und Gartenkraftwerken in der Gemeinde Frankenfeld in der vorliegenden Form zu erlassen.

 

 


Finanzierung: