Sachverhalt und Rechtslage:
Der stellvertretenden Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Bosse, Herr Fabian Lohse, hat darum gebeten ihn mit Ablauf des
29.02.2024 aus persönlichen Gründen aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis zu
entlassen.
Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen
Beamtengesetzes (NBG) i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des
Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz-
BeamtStG) hat Herr Lohse einen Rechtsanspruch auf die Entlassung zum beantragten
Zeitpunkt.
Über die vorzeitige Entlassung des stellvertretenden
Ortsbrandmeisters Fabian Lohse hat der Rat zu entscheiden.
Die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters
der Ortsfeuerwehr Bosse wird zum 01.03.2024 kommissarisch auf Herrn Thomas
Melching übertragen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Entlassung von Herrn Fabian
Lohse mit Wirkung vom 29.02.2024 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als
stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bosse.
Finanzierung:
Keine Kosten.