Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 die 20.
Änderung des Flächennutzungsplanes – „Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme“ für
das Plangebiet der Gemeinde Böhme beschlossen.
Der Vorhabenträger
(BEnE GmbH & Co. KG) hat das Planungsbüro H&P Ingenieure GmbH, Laatzen,
mit der Betreuung und Ausarbeitung des weiteren Planverfahrens beauftragt. Der
ausgearbeitete Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst
Begründung ist dieser Drucksache in den Anlagen 1-3 beigefügt.
Auf dieser Grundlage
soll das förmliche Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt
werden.
Von Seiten der
Verwaltung wird empfohlen dem vorliegenden Vorentwurf nebst Begründung
zuzustimmen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Hinweis: Vor Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung ist der städtebauliche Vertrag zur 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (siehe DS: SG7112/2024/XI)
zwischen dem Vorhabenträger und der Samtgemeinde abzuschließen.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf
Planzeichnung 20. Änderung FNP
Anlage 2 – Verfahrensvermerke / Allg. Hinweise 20. Änderung FNP
Anlage 3 – Begründung 20. Änderung FNP
Beschluss:
1. |
Dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Rethem (Aller) nebst Begründung wird zugestimmt. |
2. |
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird vorbehaltlich des
Zustandekommens des städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und
der Samtgemeinde durchgeführt. |
Finanzierung:
-keine
Folgekosten-