Betreff
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) - Freiflächenphotovoltaikanlage Böhme Hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der BEnE GmbH & Co. KG
Vorlage
SG/112/2024/XI
Aktenzeichen
622-10/20
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 den Abschluss des in der Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten städtebaulichen Vertrages zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rethem (Aller) – Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme mit der BEnE GmbH & Co.KG beschlossen.

 

Um den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet der Samtgemeinde zu regulieren, plant der Rat der Samtgemeinde Rethem die Aufstellung eines entsprechenden Kriterienkatalogs. Dieser wurde bisher nicht abschließend erarbeitet. Solange die Samtgemeinde keinen eigenen Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen hat, werden gemäß Beschluss des Rates vom 02.03.2023 für die Beurteilung, ob für ein Vorhaben aus einer Mitgliedsgemeinde der Flächennutzungsplan geändert werden kann, die Regeln des Kriterienkatalogs der Stadt sinngemäß angewandt.

 

Der mit der Drucksache SG/068/2023/XI vorgelegte Entwurf des städtebaulichen Vertrages wurde im Nachgang zu der Beschlussfassung in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger und dem beauftragten Planungsbüro überarbeitet. Im Fokus dieser Überarbeitung stand die Regeln des Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Stadt Rethem in dem Vertrag zu verankern. Dahingehend muss darauf hingewiesen werden, dass der Flächennutzungsplan gem. § 1 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein vorbereitender Bauleitplan ist, der den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten regelt. Konkrete Angaben zu der Art der baulichen Nutzung, naturschutzrechtliche Belange etc. ergeben sich aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der auf Grundlage des Flächennutzungsplanes entwickelt wird. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme“ wurde vom Rat der Gemeinde Böhme mit Aufstellungsbeschluss vom 08.03.2023 beschlossen. Die Vorgaben aus dem Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Stadt Rethem wurden in den Vertrag soweit eingearbeitet, wie diese auf der Ebene des Flächennutzungsplanes zu regeln sind. Bei spezifischeren Regelungen wurde auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme“ der Gemeinde Böhme und den hierfür abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB und den Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB verwiesen. 

 

Der überarbeitete Vertragsentwurf ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Form mit dem Vorhabenträger zu schließen.

 

Hinweis: Ohne Abschluss des städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Samtgemeinde Rethem (Aller) erlangt der Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme“ keine Rechtskraft.  

 

 


Anlagen:


Anlage 1 – Städtebaulicher Vertrag (Entwurf)

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt den städtebaulichen Vertrag zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Böhme“ in der vorliegenden Form mit der BEnE GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Dammann, Böhme 18, 29693 Böhme abzuschließen.

 

Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, alle für den Vertrag erforderlichen Erklärungen abzugeben und einzuholen.

 

 


Finanzierung:


-keine Folgekosten-