Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Häuslingen zu der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreis Heidekreis
Vorlage
HSL/088/2024/XI
Aktenzeichen
621-5/4
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Der Kreistag des Landkreis Heidekreis hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Heidekreis beschlossen. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden mittel Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Neuaufstellung des RROP unterrichtet. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden aufgefordert Hinweise und Anregungen sowie Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen zu geben, soweit diese für die Erarbeitung des Entwurfs relevant sind.

 

Der Bürgermeister und stellvertretende Gemeindedirektor der Gemeinde Häuslingen, Herr Cort-Brün Voige, hat die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme ausgearbeitet und die Belange der Gemeinde Häuslingen dargelegt.

 

Es wird vorgeschlagen, die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Heidekreis abzugeben. 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Stellungnahme RROP (Entwurf)

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügte Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Heidekreis in der vorliegenden Form abzugeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Stellungnahme fristgerecht zum 29.02.2024 bei der zuständigen Stelle einzureichen.

 

 


Finanzierung: