Sachverhalt und Rechtslage:
Der Kreistag des
Landkreis Heidekreis hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 die Neuaufstellung des
Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Heidekreis
beschlossen. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen wurden mittel Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 1
Raumordnungsgesetz (ROG) über die Neuaufstellung des RROP unterrichtet. Die in
ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden aufgefordert Hinweise und
Anregungen sowie Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete
Planungen und sonstige Maßnahmen zu geben, soweit diese für die Erarbeitung des
Entwurfs relevant sind.
Der Bürgermeister
und stellvertretende Gemeindedirektor der Gemeinde Häuslingen, Herr Cort-Brün
Voige, hat die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme ausgearbeitet und die
Belange der Gemeinde Häuslingen dargelegt.
Es wird
vorgeschlagen, die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme zur Neuaufstellung
des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Heidekreis abzugeben.
Anlagen:
Anlage 1 –
Stellungnahme RROP (Entwurf)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Häuslingen beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügte
Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den
Landkreis Heidekreis in der vorliegenden Form abzugeben.
Die Verwaltung wird
beauftragt die Stellungnahme fristgerecht zum 29.02.2024 bei der zuständigen
Stelle einzureichen.
Finanzierung: