Sachverhalt und Rechtslage:
Bisher ist es in der Gemeinde Häuslingen nicht geregelt, wie verdiente Personen, die sich für die Gemeinde Häuslingen eingesetzt und besonders verdient gemacht haben ausgezeichnet werden können.
Dieses soll mit der vorliegenden Satzung nunmehr entsprechend geregelt werden. Hiernach wird es möglich sein ein Ehrenbürgerrecht oder eine Ehrenbezeichnung zu verleihen.
Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung sind der/die Bürgermeister/in, jedes Mitglied des Gemeinderates sowie alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Häuslingen.
Anlagen:
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Satzung
über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft und Ehrenbezeichnungen der Gemeinde
Häuslingen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft und Ehrenbezeichnungen der Gemeinde Häuslingen.
Finanzierung:
Die Verleihung des
Ehrenbürgerrechts, bzw. der Ehrenbezeichnung ist nicht mit Folgekosten
verbunden.