Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6.2 "2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme" mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 Hier: Satzungsbeschluss nach § 10 (1) BauGB
Vorlage
BÖ/059/2023/XI
Aktenzeichen
622-22/6.2
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Der Rat der Gemeinde Böhme hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6.1 zugestimmt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB beschlossen.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6.1 ist in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023 erfolgt.

Die eingereichten Stellungnahmen (Siehe Anlage 1.1) im erneuten Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt und in die Endfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.2 (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) eingearbeitet.

Vor Satzungsbeschluss ist gem. § 12 (1) BauGB zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ein entsprechende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen (siehe Drucksache BÖ/060/2023/XI)

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu folgen und die Endfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6.1 als Satzung, vorbehaltlich des Zustandekommens des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6.2, zu beschließen. Der Beschluss ist nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Abwägungsvorschläge
Anlage 1.1 – Stellungnahmen

Anlage 2 – Satzungsbeschluss inkl. Textlichen Festsetzungen

Anlage 3 – Begründung

Anlage 4 – Untersuchung Brutvögel

Anlage 5 – Kartierung Brutvögel

Anlage 6 – Lärmgutachten

Anlage 7 – Verkehrsgutachten

Anlage 8 – Überplanung Verkehrsflächen

Anlage 9 – Gutachten Dr. Oldenburg Ammoniak- und Stickoxidimmissionen


Beschluss:

 

1.

Die Stellungsnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros wird gefolgt. Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

2.

Der Endfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6.1 nebst Begründung (Stand: 08.12.2023) wird zugestimmt.  

3.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 6.1 nebst Begründung (Stand: 08.12.2023) wird, vorbehaltlich des Zustandekommens des Durchführungsvertrages, gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 


Finanzierung: