Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt und Rechtslage:
Der Rat der Stadt
Rethem (Aller) hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 dem Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des
Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ zugestimmt und die Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beschlossen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB wurde in der Zeit vom 04.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023
durchgeführt.
Die eingereichten
Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in den
Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt und in den Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3)
eingearbeitet.
Auf dieser Grundlage
soll das förmliche Verfahren der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 –
Abwägungsvorschlage
Anlage 1.1 –
Stellungnahmen
Anlage 2 –
Bebauungsplan Entwurf (Stand: 11.12.2023)
Anlage 3 – Begründung Entwurf (Stand 11.12.2023)
Beschluss:
1. |
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den
Abwägungsvorschlägen wird gefolgt. |
2. |
Dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „Technische
Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)
wird zugestimmt. |
3. |
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und die erneute
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(2) BauGB wird durchgeführt. |
Finanzierung: