Sachverhalt und
Rechtslage:
Im Rahmen der
Erstellung des Spielplatzkonzeptes für die Stadt Rethem (Aller) ist
beabsichtigt, den bestehenden Spielplatz Berliner Straße zu einem
Mehrgenerationenplatz zu erweitern. Hierfür wurde ein circa 1330 m² großer Teil
des Flurstückes 133/75 der Flur 7 Gemarkung Rethem beplant, dieses befindet
sich im Eigentum der Samtgemeinde Rethem (Aller). Um die Fläche für die
Erweiterung und Neugestaltung des Spielplatzes nutzen zu können, ist ein
Gestattungs- und Nutzungsvertrag zwischen Samtgemeinde Rethem (Aller) und Stadt
Rethem (Aller) zu schließen. Eine Ausfertigung des zu schließenden Vertrages
ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt.
Nach einiger Diskussion über das Für und Wider bezüglich des Verzichts auf ein Nutzerentgelt kam der Bau- und Friedhofausschuss dahingehend überein, dass die Verwaltung sämtliche Pacht- und Mietverhältnisse zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden, insbesondere auf gegenseitige Zahlungen, prüft. Der Beschluss wurde entsprechend ergänzt.
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt
mit der Stadt Rethem (Aller) den in der Anlage 1 zu dieser Drucksache
beigefügten Gestattungs- und Nutzungsvertrag über die Anlage, den Betrieb und
die Unterhaltung eines Mehrgenerationenplatzes auf einem Teil des Flurstückes
133/75 der Flur 7 der Gemarkung Rethem zu schließen.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt alle notwendigen Erklärungen zum
Abschluss des Vertrages abzugeben und anzunehmen.
Die Verwaltung hat Pacht- und Mietverhältnisse zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden zu prüfen und teilt die Ergebnisse dieser Untersuchung dem Rat mit.