Betreff
Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Bau- und Friedhofausschuss
Vorlage
SG/110/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 07.10.2023, hier eingegangen am 13.10.2023, hat der Abgeordnete Herr Dr. Jonas Wussow erklärt, dass er sein Mandat im Samtgemeinderat zur Ratssitzung am 07. Dezember 2023 niederlegen will. Die Mandatsniederlegung ist wirksam.

 

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können Abgeordnete Ihren Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten verlieren. Nach Satz 2 darf die Verzichtserklärung nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.

Der Abgeordnete Herr Dr. Jonas Wussow hat seinen Verzicht schriftlich mit Unterschrift dem Samtgemeindebürgermeister Herrn Björn Symank erklärt. Die Verzichtserklärung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ist grundsätzlich zulässig. Eine Begründung für den Verzicht muss nicht vorgelegt werden; es gehört zum freien Mandat, dass der Abgeordnete jederzeit ohne Begründung auf seinen Sitz in der Vertretung verzichten darf.

 

Herr Dr. Jonas Wussow war zudem stellvertretender Ausschussvorsitzender im Bau- und Friedhofausschuss. Diese Position verliert er aufgrund seiner Mandatsniederlegung im Samtgemeinderat. Sie muss somit neu besetzt werden. 

 

Zum Verfahren der Besetzung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gibt es keine besonderen rechtlichen Regelungen im NKomVG. Gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Rethem (Aller) wird der oder die Stellvertreter/in vom Ausschuss aus der Mitte der angehörigen stimmberechtigten Ausschussmitglieder gewählt, sofern die Stellvertretung nicht bereits vom Rat bestimmt wurde. In der konstituierenden Sitzung des Rates am 02.11.2023 wurde die Stellvertretung des Vorsitzenden des Bau- und Friedhofausschusses vom Rat bestimmt, so dass von Seiten der Verwaltung empfohlen wird, auch in der Wiederbesetzung so vorzugehen.

 

Grundsätzlich wird gemäß § 67 NKomVG schriftlich und offen gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Vorsitzende der Vertretung, also Herr Heinz Bäßmann.

 

Im Vorfeld hat die SPD-Fraktion bereits mitgeteilt, dass sie das Ausschussmitglied Frank Heuer als neuen stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagen werden. Weitere Vorschläge können noch im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes aus der Mitte der angehörigen stimmberechtigten Ausschussmitglieder erfolgen.

 


 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) wählt ____________________ zur/zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Bau- und Friedhofausschuss.