Sachverhalt und Rechtslage:
Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung nimmt in
der Samtgemeinde Rethem (Aller) die Kommunal Service Böhmetal gkAöR (KSBT)
wahr. Die Samtgemeinde Rethem (Aller ist eine von drei Anstaltsträgern der KSBT
und muss bei Satzungsänderungen und der Festsetzung neuer Gebührensätze um
Zustimmung gebeten werden.
Der Verwaltungsrat der Kommunal Service
Böhmetal gkAöR hat in seiner Sitzung am 15.11.2023
- die Gebührenkalkulationen 2024 für die
öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem
(Aller) sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung
und
- die 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Kommunal Service Böhmetal gkAöR
beschlossen und damit die Gebühren für 2024 festgesetzt.
Die Festsetzung von Gebührensätzen und
Satzungsänderungen bedürfen gemäß Unternehmenssatzung der Zustimmung der
Anstaltsträger.
Gebührenkalkulation
2024
a.
Neufestsetzung Zentrale Abwassergebühren
Stadt Walsrode (Alt Walsrode) 2024
Die Gebührenkalkulation für die zentralen öffentlichen Einrichtungen
Schmutz- und Regenwasser der Stadt Walsrode (Alt Walsrode) hat ergeben, dass
die Schmutzwassergebühr trotz Einstellungen aus Vorjahren (Überdeckungen) um
0,42 € erhöht werden muss. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2020.
Die
Kostensteigerungen im Schmutzwasserbereich sind im Wesentlichen mit der
Wiederbeschaffungszeitwertabschreibung zu begründen. Durch die erheblichen
Preissteigerungen im Baubereich der Jahre 2021-2023 sind die Indexwerte
außergewöhnlich angestiegen. Weiterhin sind seit 2020 Kostensteigerungen in
allen Bereichen zu verzeichnen.
Die
Regenwassergebühr kann durch die Einstellung von Rückstellungen aus Vorjahren
(Überdeckungen) gehalten werden.
Die Gebühren ab 01.01.2024 sind wie folgt:
·
Grundgebühr für den Standardzähler:
jährlich 75,00 €
·
Schmutzwasserverbrauchsgebühr: 3,07 € pro
m³ (Vorjahr 2,65 €)
·
Regenwasserverbrauchsgebühr: 0,21 € pro
Einheit/m³
b.
Neufestsetzung Zentrale Abwassergebühren
Stadt Walsrode (Alt Bomlitz) 2024
Die
Gebührenkalkulation für die zentralen öffentlichen Einrichtungen Schmutz- und
Regenwasser der Stadt Walsrode (Alt Bomlitz) hat ergeben, dass die Gebühren
nicht erhöht werden müssen. Die Gebühren wurden zum 01.01.2023 erhöht.
Die Gebühren ab 01.01.2024 bleiben wie folgt bestehen:
·
Grundgebühr für den Standardzähler:
jährlich 75,00 €
·
Schmutzwasserverbrauchsgebühr: 5,04 € pro
m³
·
Schmutzwasser nach Einwohnergleichwert:
201,60 €
·
Regenwasserverbrauchsgebühr: 0,70 € pro
Einheit/m³
c.
Neufestsetzung Zentrale
Schmutzwassergebühren Samtgemeinde Rethem (Aller) 2024
Die
Gebührenkalkulation für die zentralen öffentlichen Einrichtungen Schmutzwasser
Samtgemeinde Rethem hat ergeben, dass die Schmutzwassergebühr nicht erhöht
werden muss. Die Gebühren wurden zum 01.01.2023 erhöht.
Die Gebühren ab 01.01.2024 bleiben wie folgt bestehen:
·
Grundgebühr für den Standardzähler:
jährlich 75,00 €
·
Schmutzwasserverbrauchsgebühr: 5,04 € pro
m³
d.
Neufestsetzung Dezentrale Abwassergebühren
komplettes Versorgungsgebiet 2024
Die
Gebührenkalkulation für die dezentrale öffentliche Einrichtung Komplettgebiet
der KSBT hat keine Erhöhung der Gebühren ergeben. Die Gebühren wurden zum
01.01.2023 erhöht.
Die
Gebühren ab 01.01.2024 bleiben wie folgt bestehen:
·
Abfuhrkosten: 150,00 € pro Abfuhr
·
Verbrauchsgebühr Kleinkläranlagen: 78,00 €
pro m³
·
Verbrauchsgebühr Abflusslosesammelgruben:
45,00 € pro m³
·
Verbrauchsgebühr Chemietoiletten: 55,00 €
pro m³
Erläuterungen zur 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der
Abgaben für die Abwasserbeseitigung
Der Gebührensatz Stadt Walsrode (Alt Walsrode) für Schmutzwasser wird gemäß Kalkulation 2024 angepasst.
Anlagen:
Der Satzungsentwurf und die Gebührenkalkulationen
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt,
- der
Gebührenkalkulationen 2024 für die öffentlichen zentralen Einrichtungen
Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem (Aller) sowie die dezentrale
Abwasserbeseitigung
und
- der
7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die
Abwasserbeseitigung der Kommunal Service Böhmetal gkAöR
zuzustimmen.
Der Kommunal Service Böhmetal gkAöR ist das Ergebnis der Abstimmung mitzuteilen.
Finanzierung: