Betreff
Zustimmungsbeschluss über die Änderung von Satzungen der Kommunal Service Böhmetal gkAöR (KSBt)
Vorlage
SG/105/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung nimmt in der Samtgemeinde Rethem (Aller) die Kommunal Service Böhmetal gkAöR (KSBT) wahr. Die Samtgemeinde Rethem (Aller ist eine von drei Anstaltsträgern der KSBT und muss bei Satzungsänderungen und der Festsetzung neuer Gebührensätze um Zustimmung gebeten werden.

 

Der Verwaltungsrat der Kommunal Service Böhmetal gkAöR hat in seiner Sitzung am 15.11.2023

 

  • die Gebührenkalkulationen 2024 für die öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem (Aller) sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung

 

und

 

  • die 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Kommunal Service Böhmetal gkAöR

 

beschlossen und damit die Gebühren für 2024 festgesetzt.

Die Festsetzung von Gebührensätzen und Satzungsänderungen bedürfen gemäß Unternehmenssatzung der Zustimmung der Anstaltsträger.

 

Gebührenkalkulation 2024

 

a.                   Neufestsetzung Zentrale Abwassergebühren Stadt Walsrode (Alt Walsrode) 2024 

Die Gebührenkalkulation für die zentralen öffentlichen Einrichtungen Schmutz- und Regenwasser der Stadt Walsrode (Alt Walsrode) hat ergeben, dass die Schmutzwassergebühr trotz Einstellungen aus Vorjahren (Überdeckungen) um 0,42 € erhöht werden muss. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2020. 

Die Kostensteigerungen im Schmutzwasserbereich sind im Wesentlichen mit der Wiederbeschaffungszeitwertabschreibung zu begründen. Durch die erheblichen Preissteigerungen im Baubereich der Jahre 2021-2023 sind die Indexwerte außergewöhnlich angestiegen. Weiterhin sind seit 2020 Kostensteigerungen in allen Bereichen zu verzeichnen.  

Die Regenwassergebühr kann durch die Einstellung von Rückstellungen aus Vorjahren (Überdeckungen) gehalten werden. 

Die Gebühren ab 01.01.2024 sind wie folgt: 

·         Grundgebühr für den Standardzähler: jährlich 75,00 € 

·         Schmutzwasserverbrauchsgebühr: 3,07 € pro m³ (Vorjahr 2,65 €) 

·         Regenwasserverbrauchsgebühr: 0,21 € pro Einheit/m³ 

 

b.                   Neufestsetzung Zentrale Abwassergebühren Stadt Walsrode (Alt Bomlitz) 2024 

Die Gebührenkalkulation für die zentralen öffentlichen Einrichtungen Schmutz- und Regenwasser der Stadt Walsrode (Alt Bomlitz) hat ergeben, dass die Gebühren nicht erhöht werden müssen. Die Gebühren wurden zum 01.01.2023 erhöht. 

 

Die Gebühren ab 01.01.2024 bleiben wie folgt bestehen: 

·         Grundgebühr für den Standardzähler: jährlich 75,00 € 

·         Schmutzwasserverbrauchsgebühr: 5,04 € pro m³ 

·         Schmutzwasser nach Einwohnergleichwert: 201,60 € 

·         Regenwasserverbrauchsgebühr: 0,70 € pro Einheit/m³ 

 

c.                   Neufestsetzung Zentrale Schmutzwassergebühren Samtgemeinde Rethem (Aller) 2024 

Die Gebührenkalkulation für die zentralen öffentlichen Einrichtungen Schmutzwasser Samtgemeinde Rethem hat ergeben, dass die Schmutzwassergebühr nicht erhöht werden muss. Die Gebühren wurden zum 01.01.2023 erhöht. 

Die Gebühren ab 01.01.2024 bleiben wie folgt bestehen: 

·         Grundgebühr für den Standardzähler: jährlich 75,00 € 

·         Schmutzwasserverbrauchsgebühr: 5,04 € pro m³ 

 

d.                   Neufestsetzung Dezentrale Abwassergebühren komplettes Versorgungsgebiet 2024 

Die Gebührenkalkulation für die dezentrale öffentliche Einrichtung Komplettgebiet der KSBT hat keine Erhöhung der Gebühren ergeben. Die Gebühren wurden zum 01.01.2023 erhöht. 

Die Gebühren ab 01.01.2024 bleiben wie folgt bestehen: 

·         Abfuhrkosten: 150,00 € pro Abfuhr 

·         Verbrauchsgebühr Kleinkläranlagen: 78,00 € pro m³ 

·         Verbrauchsgebühr Abflusslosesammelgruben: 45,00 € pro m³ 

·         Verbrauchsgebühr Chemietoiletten: 55,00 € pro m³ 

 

Erläuterungen zur 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung

Der Gebührensatz Stadt Walsrode (Alt Walsrode) für Schmutzwasser wird gemäß Kalkulation 2024 angepasst.


Anlagen:

Der Satzungsentwurf und die Gebührenkalkulationen


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt,

 

  • der Gebührenkalkulationen 2024 für die öffentlichen zentralen Einrichtungen Alt Walsrode, Alt Bomlitz und Rethem (Aller) sowie die dezentrale Abwasserbeseitigung

 

und

 

  • der 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Kommunal Service Böhmetal gkAöR

 

zuzustimmen.

 

Der Kommunal Service Böhmetal gkAöR ist das Ergebnis der Abstimmung mitzuteilen.


Finanzierung: