Betreff
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rethem (Aller)
Vorlage
SG/104/2023/XI
Aktenzeichen
125-00
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) haben nach § 98 Abs. 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Samtgemeinden als Aufgaben im eigen­en Wirkungskreis zu erfüllen. Hiernach haben sie zur Durchführung des Schlichtungs­ver­fahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ein oder mehrere Schiedsämter einzurichten und zu unterhalten. Für den Bereich der Samtgemeinde Rethem (Aller) ist ein Schiedsamt eingerichtet worden. Die Zuständigkeit dieses Schiedsamtes erstreckt sich auf das Samtgemeindegebiet.

Gemäß § 4 Abs. 1 des NSchÄG wird die Schiedsperson vom Rat auf 5 Jahre gewählt. Die Amtszeit beider Schiedspersonen endet 2023.

Beide Schiedspersonen stehen für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung. Aufgrund der Verwaltungsvorschriften zum NSchÄG wurden die freiwerdenden Schiedsamtsstellen ortüblich bekannt gemacht. Interessierten Personen wurde somit Gelegenheit gegeben, sich als Schiedsperson zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen. Eine Bewerbung lag zur letzten Ratssitzung vor, die Person wurde jedoch vom Rat nicht gewählt. Der Verwaltung ist es gelungen eine andere Person für das Amt der Schiedsperson zu gewinnen. Es handelt sich hierbei um Frau Ina Prüser, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung (Kommunale Entwicklung) bei der Samtgemeinde Rethem (Aller) den Ratsmitgliedern bekannt ist. Sie ist nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet.

Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Samtgemeinde wurden am 18.10.2023 über den Sachverhalt informiert und gebeten, falls Bedenken gegen eine Wahl von Frau Prüser bestehen, diese der Verwaltung mitzuteilen. Drei Fraktionen haben keine Bedenken geäußert, eine Fraktion hat sich bis zum Abgabetermin am 07.11.2023 nicht geäußert. Die Verwaltung schlägt Frau Ina Prüser für das Amt zur Schiedsperson vor.

Sollten keine weiteren Bewerberinnen oder Bewerber bis zur Ratssitzung vorliegen wurde   mit dem stellvertr. Direktor des Amtsgerichts vereinbart, die Funktion der stellvertretenden Schiedsperson nicht zu besetzen und weiterhin aktiv nach einer geeigneten Person zu suchen. 

Sollte ein weiterer Vorschlag vorliegen ist die Wahl in getrennten Wahlvorgängen vorzunehmen (VV zu § 4 Abs. 1 NSchÄG). Die gewählten Schiedspersonen bedürfen anschließend der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Walsrode.

Bis zum Amtsantritt der neuen Schiedsperson(en) bleiben die bisherigen Schiedspersonen tätig.


Anlagen:


Beschluss:

1.    Wahl zur Schiedsperson

Frau Ina Prüser wird auf fünf Jahre zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Samtgemeinde Rethem (Aller) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Walsrode.

2.    Wahl zur stellvertretenden Schiedsperson

N.N.

wird auf fünf Jahre zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Samtgemeinde Rethem (Aller) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Walsrode.


Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel, insbesondere für die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen, sind im Haushalt veranschlagt.