Sachverhalt und Rechtslage:
Die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz
über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) haben nach § 98 Abs. 1 Nr. 8 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Samtgemeinden als
Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen. Hiernach haben sie zur
Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten
ein oder mehrere Schiedsämter einzurichten und zu unterhalten. Für den Bereich
der Samtgemeinde Rethem (Aller) ist ein Schiedsamt eingerichtet worden. Die
Zuständigkeit dieses Schiedsamtes erstreckt sich auf das Samtgemeindegebiet.
Gemäß § 4 Abs. 1 des NSchÄG wird die
Schiedsperson vom Rat auf 5 Jahre gewählt. Die Amtszeit beider Schiedspersonen
endet 2023.
Beide Schiedspersonen stehen für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Verwaltungsvorschriften zum NSchÄG wurden die freiwerdenden
Schiedsamtsstellen ortüblich bekannt gemacht. Interessierten Personen wurde
somit Gelegenheit gegeben, sich als Schiedsperson zu bewerben und sich zur Wahl
zu stellen. Eine Bewerbung lag zur letzten Ratssitzung vor, die Person wurde
jedoch vom Rat nicht gewählt. Der Verwaltung ist es gelungen eine andere Person
für das Amt der Schiedsperson zu gewinnen. Es handelt sich hierbei um Frau Ina
Prüser, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung
(Kommunale Entwicklung) bei der Samtgemeinde Rethem (Aller) den Ratsmitgliedern
bekannt ist. Sie ist nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das
Amt geeignet.
Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der
Samtgemeinde wurden am 18.10.2023 über den Sachverhalt informiert und gebeten,
falls Bedenken gegen eine Wahl von Frau Prüser bestehen, diese der Verwaltung
mitzuteilen. Drei Fraktionen haben
keine Bedenken geäußert, eine Fraktion hat sich bis zum Abgabetermin am
07.11.2023 nicht geäußert. Die Verwaltung schlägt Frau Ina Prüser für das Amt
zur Schiedsperson vor.
Sollten keine weiteren Bewerberinnen oder
Bewerber bis zur Ratssitzung vorliegen wurde
mit dem stellvertr. Direktor des Amtsgerichts vereinbart, die Funktion
der stellvertretenden Schiedsperson nicht zu besetzen und weiterhin aktiv nach
einer geeigneten Person zu suchen.
Sollte ein weiterer Vorschlag vorliegen ist die Wahl in getrennten
Wahlvorgängen vorzunehmen (VV zu § 4 Abs. 1 NSchÄG). Die gewählten
Schiedspersonen bedürfen anschließend der Bestätigung durch den Direktor des
Amtsgerichts Walsrode.
Bis zum Amtsantritt der neuen Schiedsperson(en) bleiben die bisherigen
Schiedspersonen tätig.
Anlagen:
Beschluss:
1.
Wahl zur Schiedsperson
Frau Ina Prüser wird auf fünf Jahre zur Schiedsperson
für den Schiedsamtsbezirk der Samtgemeinde Rethem (Aller) gewählt. Die Amtszeit
beginnt mit der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Walsrode.
2.
Wahl zur stellvertretenden
Schiedsperson
N.N.
wird auf fünf Jahre zur stellvertretenden
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Samtgemeinde Rethem (Aller)
gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Bestätigung durch den Direktor des
Amtsgerichts Walsrode.
Finanzierung:
Die erforderlichen
Mittel, insbesondere für die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen, sind im
Haushalt veranschlagt.