Betreff
Stadtsanierung Rethem-Zentrum: Zuschuss von Städtebaufördermitteln Lange Str. 30
Vorlage
RE/129/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Die Eigentümerin des Objektes Lange Straße 30 in 27336 Rethem (Aller)) beabsichtigt, an dem Gebäude eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme durchzuführen. Ziel ist es, dass denkmalgeschützte Wohn- und Geschäftshaus zu erhalten, zu modernisieren und eine vierte Wohneinheit zu schaffen. Hierfür sind folgende Arbeiten vorgesehen: Neueindeckung des Daches, Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke und Außenwänden. Austausch von Fenstern und Türen, Modernisierung der Haustechnik sowie Umbau des zweiten Obergeschosses zu zwei Wohneinheiten. Die Maßnahme erfüllt die Sanierungsziele zum Erhalt der historischen Baukultur und Schaffung zeitgemäßen Wohnraumes.

 

Die erforderlichen Anträge auf sanierungsrechtliche und baurechtliche Genehmigung werden nach positiver Entscheidung des Rates über den Zuschuss gestellt.

 

Insgesamt werden für die Maßnahmen Kosten in Höhe von 672.000,00 € geschätzt. Die Eigentümerin hat mit Datum vom 01.11.2023 (Eingangsstempel Stadt) einen Förderantrag zur Bezuschussung mit Mitteln aus der Städtebauförderung gestellt. Aufgrund des Maßnahmenumfangs und dem Beitrag zur Umsetzung der Sanierungsziele wird vom Sanierungsträger empfohlen, die Maßnahme mit dem Höchstbetrag von bis 100.000,00 € zu bezuschussen. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung

 

Nach der Beschlussfassung zur Gestattung der vorgenannten Förderung wird mit der Eigentümerin ein entsprechender Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag geschlossen

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag + Maßnahmenbeschreibung Lange Straße 30 (nicht öffentlich)

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, die Sanierung des Objektes Lange Straße 30 mit bis zu 100.000,00 € zu bezuschussen. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung.

 

Der Stadtdirektor wird beauftragt, mit der Eigentümerin den entsprechenden Vertrag zu schließen.


Finanzierung:

 

Die Mittel stehen im Haushalt für die Städtebauförderung zur Verfügung.