Betreff
Sonderkündigung Konzessionsverträge für Strom und Gas
Vorlage
RE/127/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Der Konzessionsvertrag Gas der Stadt Rethem (Aller) endet in der Regellaufzeit am 21.11.2035. Er beinhaltet die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes zum 31.12.2025.

Der Konzessionsvertrag Strom der Stadt Rethem (Aller) endet in der Regellaufzeit am 12.05.2032 Er beinhaltet die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes zum 31.12.2025.

Hier besteht die einmalige Möglichkeit beide Konzessionsverfahren im selben Zeitraum (2024/2025) durchzuführen und so die Laufzeit beider Konzessionsverträge zu synchronisieren. So können auch zukünftig beide Konzessionsverfahren gemeinsam durchgeführt werden. Diese Entscheidung würde eine erhebliche Arbeitsentlastung in der Verwaltung bedeuten. Zudem wird erwartet, dass sich die Kosten des Verfahrens deutlich reduzieren.

Die Wahrnehmung des jeweiligen Sonderkündigungsrechts bedarf der Zustimmung durch den Rat der Stadt Rethem (Aller). Die Kündigung gemäß dem Sonderkündigungsrecht muss 24 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, also bis zum 31.12.2023 ausgesprochen worden sein.

 

Die Begleitung bei der Neuausschreibung der Konzessionsabgaben wird aufgrund der Komplexität des Ausschreibungsverfahrens extern begleitet werden müssen. Im Haushalt der Stadt Rethem (Aller) sind zu diesem Zweck Mittel

i. H. v. 20.000 € eingestellt.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

a)    Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt das Sonderkündigungsrecht gem. § 8 Satz 2 des Konzessionsvertrages Gas vom 06.01./28.01.2016 wahrzunehmen und eine Sonderkündigung des Konzessionsvertrages zum 31.12.2025 auszusprechen.

 

b)    Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt das Sonderkündigungsrecht gem. § 8 Satz 2 des Konzessionsvertrages Strom wahrzunehmen und eine Sonderkündigung des Konzessionsvertrages zum 31.12.2025 auszusprechen.

 

 


Finanzierung:

 

Aktuell nimmt die Stadt Rethem (Aller) im Jahr 2023 72.000 € (66.900 € Strom, 5.100 € Gas, ohne Abrechnung der Vorjahre) an Konzessionsabgaben ein. Wie sich diese Einnahmen durch den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages verändern kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

 

Was jedoch als deutlicher Vorteil zu sehen ist, dass beide Konzessionsverfahren (Gas und Strom) im selben Zeitraum durch ein Büro begleitet und durchgeführt werden können. Aus dieser einheitlichen Begleitung erwartet sich die Verwaltung deutlich geringere Verfahrenskosten und einen geringeren Verwaltungsaufwand.

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass auch die Gemeinde Frankenfeld (Strom), die Gemeinde Böhme (Strom und Gas) sowie die Gemeinde Häuslingen (Gas, je nach Beschluss und Strom) jeweils ein Konzessionsverfahren im Zeitraum 2024/2025 durchführen muss. Auch aus diesen Verfahren erwarten wir einheitliche Bearbeitungsstandards und dadurch große Synergieeffekte, die zur Kostenentlastung aller Gemeinden im jeweiligen Verfahren beitragen werden.  Zudem befinden sich dann alle Konzessionsverträge die innerhalb des Gebiets der Samtgemeinde Rethem (Aller) existieren in einem gleichen Laufzeitmodell, sodass auch langfristig Synergieeffekte für alle Mitgliedsgemeinden entstehen werden.