Sachverhalt und Rechtslage:
Der Konzessionsvertrag Gas der Stadt Rethem
(Aller) endet in der Regellaufzeit am 21.11.2035. Er beinhaltet die Möglichkeit
eines Sonderkündigungsrechtes zum 31.12.2025.
Der Konzessionsvertrag Strom der Stadt
Rethem (Aller) endet in der Regellaufzeit am 12.05.2032 Er beinhaltet die
Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes zum 31.12.2025.
Hier besteht die einmalige Möglichkeit beide
Konzessionsverfahren im selben Zeitraum (2024/2025) durchzuführen und so die
Laufzeit beider Konzessionsverträge zu synchronisieren. So können auch
zukünftig beide Konzessionsverfahren gemeinsam durchgeführt werden. Diese
Entscheidung würde eine erhebliche Arbeitsentlastung in der Verwaltung bedeuten.
Zudem wird erwartet, dass sich die Kosten des Verfahrens deutlich reduzieren.
Die Wahrnehmung des jeweiligen
Sonderkündigungsrechts bedarf der Zustimmung durch den Rat der Stadt Rethem
(Aller). Die Kündigung gemäß dem Sonderkündigungsrecht muss 24 Monate vor Ende
der Vertragslaufzeit, also bis zum 31.12.2023 ausgesprochen worden sein.
Die Begleitung bei der
Neuausschreibung der Konzessionsabgaben wird aufgrund der Komplexität des
Ausschreibungsverfahrens extern begleitet werden müssen. Im Haushalt der Stadt
Rethem (Aller) sind zu diesem Zweck Mittel
i. H. v. 20.000 € eingestellt.
Anlagen:
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt das
Sonderkündigungsrecht gem. § 8 Satz 2 des Konzessionsvertrages Gas vom
06.01./28.01.2016 wahrzunehmen und eine Sonderkündigung des
Konzessionsvertrages zum 31.12.2025 auszusprechen.
b)
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt das
Sonderkündigungsrecht gem. § 8 Satz 2 des Konzessionsvertrages Strom
wahrzunehmen und eine Sonderkündigung des Konzessionsvertrages zum 31.12.2025
auszusprechen.
Finanzierung:
Aktuell nimmt die Stadt Rethem (Aller) im
Jahr 2023 72.000 € (66.900 € Strom, 5.100 € Gas, ohne Abrechnung der Vorjahre)
an Konzessionsabgaben ein. Wie sich diese Einnahmen durch den Abschluss eines
neuen Konzessionsvertrages verändern kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
abgeschätzt werden.
Was jedoch als deutlicher Vorteil zu sehen
ist, dass beide Konzessionsverfahren (Gas und Strom) im selben Zeitraum durch
ein Büro begleitet und durchgeführt werden können. Aus dieser einheitlichen
Begleitung erwartet sich die Verwaltung deutlich geringere Verfahrenskosten und
einen geringeren Verwaltungsaufwand.
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass auch die
Gemeinde Frankenfeld (Strom), die Gemeinde Böhme (Strom und Gas) sowie die
Gemeinde Häuslingen (Gas, je nach Beschluss und Strom) jeweils ein
Konzessionsverfahren im Zeitraum 2024/2025 durchführen muss. Auch aus diesen
Verfahren erwarten wir einheitliche Bearbeitungsstandards und dadurch große
Synergieeffekte, die zur Kostenentlastung aller Gemeinden im jeweiligen Verfahren
beitragen werden. Zudem befinden sich
dann alle Konzessionsverträge die innerhalb des Gebiets der Samtgemeinde Rethem
(Aller) existieren in einem gleichen Laufzeitmodell, sodass auch langfristig
Synergieeffekte für alle Mitgliedsgemeinden entstehen werden.