Sachverhalt und Rechtslage:
Der Konzessionsvertrag Strom der Gemeinde
Häuslingen läuft zum 12.05.2025 aus. Es ist daher erforderlich im Zeitraum
2023/2024 ein Konzessionsverfahren Strom durchzuführen. Der Konzessionsvertrag
Gas der Gemeinde Häuslingen endet in der Regellaufzeit am 17.07.2037. Er
beinhaltet die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes zum 31.12.2025. Hier
besteht die einmalige Möglichkeit beide Konzessionsverfahren im selben Zeitraum
(2024/2025) durchzuführen und so die Laufzeit beider Konzessionsverträge zu
synchronisieren. So können auch zukünftig beide Konzessionsverfahren gemeinsam
durchgeführt werden. Diese Entscheidung würde eine erhebliche Arbeitsentlastung
in der Verwaltung bedeuten. Zudem wird erwartet, dass sich die Kosten des
Verfahrens deutlich reduzieren.
Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts
bedarf der Zustimmung durch den Rat der Gemeinde Häuslingen. Die Kündigung
gemäß dem Sonderkündigungsrecht muss 24 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit,
also bis zum 31.12.2023 ausgesprochen worden sein.
Die Begleitung bei der
Neuausschreibung der Konzessionsabgaben wird aufgrund der Komplexität des
Ausschreibungsverfahrens extern begleitet werden müssen. Im Haushalt der
Gemeinde Häuslingen sind zu diesem Zweck Mittel i. H. v. 20.000 € eingestellt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt das Sonderkündigungsrecht
gem. § 8 Satz 2 des Konzessionsvertrages vom 05.09.2016 wahrzunehmen und eine
Sonderkündigung des Konzessionsvertrages zum 31.12.2025 auszusprechen.
Finanzierung:
Aktuell nimmt die Gemeinde Häuslingen im
Jahr 19.300 € (17.800 € Strom, 1.500 €
Gas, beide Beträge ohne Abrechnungen Vorjahre) an Konzessionsabgaben ein. Wie sich diese Einnahmen durch den
Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages verändern kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.
Was jedoch als deutlicher Vorteil zu sehen
ist, dass beide Konzessionsverfahren (Gas und Strom) im selben Zeitraum durch
ein Büro begleitet und durchgeführt werden können. Aus dieser einheitlichen
Begleitung erwartet sich die Verwaltung deutlich geringere Verfahrenskosten und
einen geringeren Verwaltungsaufwand.
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass auch die
Gemeinde Frankenfeld (Strom), die Gemeinde Böhme (Strom und Gas) sowie die
Stadt Rethem (Aller)
(Gas und Strom, je nach Beschluss) jeweils
ein Konzessionsverfahren im Zeitraum 2024/2025 durchführen muss. Auch aus
diesen Verfahren erwarten wir einheitliche Bearbeitungsstandards und dadurch
große Synergieeffekte, die zur Kostenentlastung aller Gemeinden im jeweiligen
Verfahren beitragen werden. Zudem
befinden sich dann alle Konzessionsverträge die innerhalb des Gebiets der
Samtgemeinde Rethem (Aller) existieren in einem gleichen Laufzeitmodell, sodass
auch langfristig Synergieeffekte für alle Mitgliedsgemeinden entstehen werden.