Betreff
Sonderkündigung Konzessionsvertrag Gas
Vorlage
HSL/083/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Der Konzessionsvertrag Strom der Gemeinde Häuslingen läuft zum 12.05.2025 aus. Es ist daher erforderlich im Zeitraum 2023/2024 ein Konzessionsverfahren Strom durchzuführen. Der Konzessionsvertrag Gas der Gemeinde Häuslingen endet in der Regellaufzeit am 17.07.2037. Er beinhaltet die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes zum 31.12.2025. Hier besteht die einmalige Möglichkeit beide Konzessionsverfahren im selben Zeitraum (2024/2025) durchzuführen und so die Laufzeit beider Konzessionsverträge zu synchronisieren. So können auch zukünftig beide Konzessionsverfahren gemeinsam durchgeführt werden. Diese Entscheidung würde eine erhebliche Arbeitsentlastung in der Verwaltung bedeuten. Zudem wird erwartet, dass sich die Kosten des Verfahrens deutlich reduzieren.

Die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts bedarf der Zustimmung durch den Rat der Gemeinde Häuslingen. Die Kündigung gemäß dem Sonderkündigungsrecht muss 24 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, also bis zum 31.12.2023 ausgesprochen worden sein.

 

Die Begleitung bei der Neuausschreibung der Konzessionsabgaben wird aufgrund der Komplexität des Ausschreibungsverfahrens extern begleitet werden müssen. Im Haushalt der Gemeinde Häuslingen sind zu diesem Zweck Mittel i. H. v. 20.000 € eingestellt.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt das Sonderkündigungsrecht gem. § 8 Satz 2 des Konzessionsvertrages vom 05.09.2016 wahrzunehmen und eine Sonderkündigung des Konzessionsvertrages zum 31.12.2025 auszusprechen.

 


Finanzierung:

 

Aktuell nimmt die Gemeinde Häuslingen im Jahr  19.300 € (17.800 € Strom, 1.500 € Gas, beide Beträge ohne Abrechnungen Vorjahre) an Konzessionsabgaben ein. Wie sich diese Einnahmen durch den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages verändern kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

 

Was jedoch als deutlicher Vorteil zu sehen ist, dass beide Konzessionsverfahren (Gas und Strom) im selben Zeitraum durch ein Büro begleitet und durchgeführt werden können. Aus dieser einheitlichen Begleitung erwartet sich die Verwaltung deutlich geringere Verfahrenskosten und einen geringeren Verwaltungsaufwand.

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass auch die Gemeinde Frankenfeld (Strom), die Gemeinde Böhme (Strom und Gas) sowie die Stadt Rethem (Aller)

(Gas und Strom, je nach Beschluss) jeweils ein Konzessionsverfahren im Zeitraum 2024/2025 durchführen muss. Auch aus diesen Verfahren erwarten wir einheitliche Bearbeitungsstandards und dadurch große Synergieeffekte, die zur Kostenentlastung aller Gemeinden im jeweiligen Verfahren beitragen werden.  Zudem befinden sich dann alle Konzessionsverträge die innerhalb des Gebiets der Samtgemeinde Rethem (Aller) existieren in einem gleichen Laufzeitmodell, sodass auch langfristig Synergieeffekte für alle Mitgliedsgemeinden entstehen werden.