Betreff
1. Änderung der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Bosse
Vorlage
FR/034/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:


In den Ortsteilen der Gemeinde Frankenfeld gibt es jeweils ein Gemeinschaftshaus. Um das kulturelle und soziale Leben in den Dörfern zu fördern, stellt die Gemeinde Frankenfeld den örtlichen Vereinen die Dorfgemeinschaftshäuser zur Bewirtschaftung zur Verfügung.

 

Für das Dorfgemeinschaftshaus in Bosse wurde zwischen der Gemeinde Frankenfeld und dem Dorfgemeinschafts- und Schützenverein Bosse e.V. eine entsprechende Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Bosse geschlossen. Diese Vereinbarung hat seit dem 01.01.2015 Bestand. Am 24.10.2023 fand zwischen Mitgliedern des Vereins und Herrn Wöhlk als Bürgermeister der Gemeinde Frankenfeld, sowie Herrn Fahrenholz als Gemeindedirektor ein Gespräch statt. Hier wurde u.a. auch die Betriebskostenvereinbarung behandelt.

 

Im Ergebnis wurde sich auf folgende Änderungen geeinigt:

 

-       Erhöhung des jährlichen Zuschusses der Gemeinde Frankenfeld von 800,00 € / Jahr auf 1.100,00 € / Jahr, Der Zuschuss ist alle zwei Jahre hinsichtlich seiner Höhe zu überprüfen.

-       Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 

Ein Entwurf der 1. Änderung der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Bosse ist in der Anlage 2 zu dieser Drucksache beigefügt.

 

In der Anlage 1 zu dieser Drucksache ist die bestehende Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Bosse beigefügt. 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Bosse

Anlage 2 – 1. Änderung der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Bosse (Entwurf)

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Frankenfeld beschließt die Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH Bosse in der Anlage 2 vorliegenden Form anzupassen. Der Gemeindedirektor wird bevollmächtigt alle dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Erhöhung des jährlichen Zuschusses entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 300,00 € / Jahr.