Sachverhalt und Rechtslage:
In den Ortsteilen der Gemeinde Frankenfeld gibt es jeweils ein
Gemeinschaftshaus. Um das kulturelle und soziale Leben in den Dörfern zu
fördern, stellt die Gemeinde Frankenfeld den örtlichen Vereinen die Dorfgemeinschaftshäuser
zur Bewirtschaftung zur Verfügung.
Für das Dorfgemeinschaftshaus in Bosse wurde zwischen der Gemeinde Frankenfeld und dem Dorfgemeinschafts- und Schützenverein Bosse e.V. eine entsprechende Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Bosse geschlossen. Diese Vereinbarung hat seit dem 01.01.2015 Bestand. Am 24.10.2023 fand zwischen Mitgliedern des Vereins und Herrn Wöhlk als Bürgermeister der Gemeinde Frankenfeld, sowie Herrn Fahrenholz als Gemeindedirektor ein Gespräch statt. Hier wurde u.a. auch die Betriebskostenvereinbarung behandelt.
Im Ergebnis wurde sich auf folgende Änderungen geeinigt:
- Erhöhung des jährlichen Zuschusses der Gemeinde Frankenfeld von 800,00 € / Jahr auf 1.100,00 € / Jahr, Der Zuschuss ist alle zwei Jahre hinsichtlich seiner Höhe zu überprüfen.
- Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Ein Entwurf der 1. Änderung der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Bosse ist in der Anlage 2 zu dieser Drucksache beigefügt.
In der Anlage 1 zu dieser Drucksache ist die bestehende Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Bosse beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 –
Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die Nutzung des DGH
Bosse
Anlage 2 – 1.
Änderung der Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten für die
Nutzung des DGH Bosse (Entwurf)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Frankenfeld beschließt die Vereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten
für die Nutzung des DGH Bosse in der Anlage 2 vorliegenden Form anzupassen. Der
Gemeindedirektor wird bevollmächtigt alle dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben
und entgegenzunehmen.
Finanzierung:
Durch
die Erhöhung des jährlichen Zuschusses entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von
300,00 € / Jahr.