Sachverhalt und Rechtslage:
Gemäß § 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die
Hilfeleistung der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz -
NBrandSchG) obliegt es der Samtgemeinde Rethem (Aller) für ihr Gebiet eine den
örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen,
auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Eine Definition, wann eine leistungsfähige Feuerwehr vorliegt, ist im
NBrandSchG nicht enthalten. Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren
(FwVO) gibt hier Mindeststandards vor. Somit obliegt es der Samtgemeinde die
Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr selbständig und regelmäßig zu überprüfen.
Ein Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer kommunalen
Feuerwehr ist die Erstellung einer Feuerwehrbedarfsplanung nach § 2 Abs. 1 Satz
4 NBrandSchG.
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat am
24.06.2020 beschlossen, die Erstellung einer risiko- und schutzzielorientierten
Feuerwehrbedarfsplanung für die freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde
Rethem (Aller) an einen externen Planer bzw. Sachverständigen zu vergeben. Der
beauftragte Brandschutzingenieur Manfred Fennen hat die Arbeiten abgeschlossen
und den Feuerwehrbedarfsplan am 13.10.2023 in einer Informationsveranstaltung
den Ratsmitgliedern, den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und den
Mitgliedern des Gemeindekommandos vorgestellt. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde
den Fraktionen am 18.10.2023 in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Rethem (Aller)
Beschluss:
Der Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde Rethem
(Aller) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Unter Beachtung der durch Rechtsprechung
standardisierten Schutzziele werden nachfolgend genannte Schutzziele
festgelegt:
Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat
das Ziel im bebauten Samtgemeindegebiet innerhalb der Risikokategorien B 3 und
B 4 innerhalb von 10 Minuten nach Notrufannahme der Feuerwehr mit einer
Mindesteinsatzstärke von 9 Funktionen (im Additionsverfahren) und innerhalb von
15 Minuten nach Notrufannahme der Feuerwehr mit einer Mindesteinsatzstärke von
18 Funktionen mit einer auf das kritische Brand-
oder Hilfeleistungsereignis ausgerichteten technischen Ausstattung
einzusetzen und das für 80 % aller Einsätze in den Risikokategorien B 3 und B 4
sicher zu stellen.
Die
Samtgemeinde Rethem (Aller) hat das Ziel
im bebauten Samtgemeindegebiet innerhalb der Risikokategorien B 1 und B 2
innerhalb von 10 Minuten nach Notrufannahme der Feuerwehr mit einer
Mindesteinsatzstärke von 6 Funktionen (im Additionsverfahren) und innerhalb von
15 Minuten nach Notrufannahme der Feuerwehr mit einer Mindesteinsatzstärke von
18 Funktionen mit einer auf das kritische Brand- und Hilfeleistungsereignis
ausgerichteten technischen Ausstattung einzusetzen und das 80 % aller Einsätze
in den Risikokategorien B 1 und B 2 sicher zu stellen.
Die Umsetzung der Gutachterempfehlungen soll nach
Konkretisierung der Maßnahmen durch die Verwaltung schrittweise im Rahmen der
vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel erfolgen.
Finanzierung:
Nach Konkretisierung der Maßnahmen.