Betreff
Sitzverlust durch Verzichtserklärung des Abgeordneten Herrn Dr. Jonas Wussow
Vorlage
SG/097/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 07.10.2023, hier eingegangen am 13.10.2023, hat der Abgeordnete Herr Dr. Jonas Wussow erklärt, dass er sein Mandat im Samtgemeinderat zur Ratssitzung am 07. Dezember 2023 niederlegen will.

 

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können Abgeordnete Ihren Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten verlieren. Nach Satz 2 darf die Verzichtserklärung nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.

 

Der Abgeordnete Herr Dr. Jonas Wussow hat seinen Verzicht schriftlich mit Unterschrift dem Samtgemeindebürgermeister Herrn Björn Symank erklärt (siehe Anlage 1). Die Verzichtserklärung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ist grundsätzlich zulässig. Eine Begründung für den Verzicht muss nicht vorgelegt werden; es gehört zum freien Mandat, dass der Abgeordnete jederzeit ohne Begründung auf seinen Sitz in der Vertretung verzichten darf.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen; in dem Zuge muss Herrn Dr. Jonas Wussow auch die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung liegen alle Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Nr. NKomVG vor, damit Herr Dr. Jonas Wussow seinen Sitz in der Vertretung verliert. Es wird daher empfohlen, den Sitzverlust festzustellen.

 

Hinweis: Gemäß § 44 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz in der Vertretung nach Maßgabe des § 38 NKWG auf die nächste Ersatzperson über. Nach § 44 Abs. 5 NKWG trifft die Feststellung der Wahlausschuss. Sie kann durch die Wahlleitung allein erfolgen, wenn Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht bestehen.

 

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 folgende Reihenfolge der Ersatzpersonen nach § 38 Abs. 2 NKWG festgestellt:

  1. Dr. Jonas Wussow (bereits für Frau Mareile Jahns im Rat gewesen)
  2. Frank Heuer
  3. Sünje Reinecke
  4. Frederic Hein
  5. Stephanie Beutler
  6. Thomas Kagemann
  7. Dieter Schnabel

 

Um dem Grundsatz der Vollständigkeit der Vertretung zu wahren wurde Herr Heuer bereits im Vorfeld über den anstehenden Sitzverlust informiert. Herr Heuer hat daraufhin das Mandat angenommen. Sobald die Vertretung den Sitzverlust von Herrn Dr. Jonas Wussow offiziell feststellt wird der Übergang des Sitzes durch die Wahlleitung gemäß § 40 Abs. 1 NKWG, durch Aushang öffentlich bekannt geben.

 


Anlagen:

 

-       Anlage 1: Verzichtserklärung von Herrn Dr. Jonas Wussow

 


Beschluss:

 

Der Abgeordnete Herr Dr. Jonas Wussow verliert aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 07.10.2023 gemäß § 52 Abs. Nr. 1 NKomVG mit dem heutigen Tag den Sitz im Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller).