Sachverhalt und Rechtslage:
Die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz
über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) haben nach § 98 Abs. 1 Nr. 8 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Samtgemeinden als
Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen. Hiernach haben sie zur
Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten
ein oder mehrere Schiedsämter einzurichten und zu unterhalten. Für den Bereich
der Samtgemeinde Rethem (Aller) ist ein Schiedsamt eingerichtet worden. Die
Zuständigkeit dieses Schiedsamtes erstreckt sich auf das Samtgemeindegebiet.
Gemäß § 4 Abs. 1 des NSchÄG wird die
Schiedsperson vom Rat auf 5 Jahre gewählt. Die Amtszeit beider Schiedspersonen
endet 2023.
Beide Schiedspersonen stehen für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Verwaltungsvorschriften zum NSchÄG wurden die freiwerdenden
Schiedsamtsstellen ortüblich bekannt gemacht. Interessierten Personen wurde
somit Gelegenheit gegeben, sich als Schiedsperson zu bewerben und sich zur Wahl
zu stellen. Der Verwaltung liegt eine Bewerbung für das Schiedsamt von Herrn
Arthur März vor. Die Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson werden von
Herrn März erfüllt. Herr März ist in Rethem (Aller) lediglich mit Nebenwohnsitz
gemeldet, dieses erfüllt laut dem stellv. Direktor des Amtsgerichts Walsrode
Herrn Gruß die Voraussetzung des Wohnsitzes. Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der
Samtgemeinde wurden mit Schreiben vom 13.07.2023 über die Vakanz der Stellen
informiert und gebeten, Vorschläge einzureichen. Die Fraktionen haben keine Vorschläge eingereicht. Die Verwaltung schlägt
daher Herrn März für das Amt zur Schiedsperson vor.
Sollten keine weiteren Bewerberinnen oder
Bewerber bis zur Ratssitzung vorliegen wurde
mit Herrn Gruß besprochen, die Funktion der stellvertretenden
Schiedsperson nicht zu besetzen und weiterhin aktiv nach einer geeigneten
Person zu suchen.
Sollte ein weiterer Vorschlag vorliegen ist die Wahl in getrennten
Wahlvorgängen vorzunehmen (VV zu § 4 Abs. 1 NSchÄG). Die gewählten
Schiedspersonen bedürfen anschließend der Bestätigung durch den Direktor des
Amtsgerichts Walsrode.
Bis zum Amtsantritt der neuen Schiedsperson(en) bleiben die bisherigen
Schiedspersonen tätig.
Beschluss:
1.Wahl zur Schiedsperson
Herr Arthur Hinrich Andreas Günther März wird auf fünf
Jahre zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Samtgemeinde Rethem
(Aller) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Bestätigung durch den Direktor
des Amtsgerichts Walsrode.
2.Wahl zur stellvertretenden
Schiedsperson
N.N.
wird auf fünf Jahre zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Samtgemeinde Rethem (Aller) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Walsrode.
Finanzierung:
Die erforderlichen Mittel, insbesondere für die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen, sind im Haushalt veranschlagt.