Betreff
Rücktritt von Frau Ute Feldmann vom Amt der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin, hier: Beschluss über das weitere Verfahren
Vorlage
RE/118/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 28.08.2023 hat die Ratsfrau Ute Feldmann mit sofortiger Wirkung ihren Rücktritt vom Amt der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Rethem (Aller) erklärt. Der Rücktritt ist wirksam. Frau Ute Feldmann ist somit seit dem 28.08.2023 nicht mehr 2. stellvertretende Bürgermeisterin.

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) hat in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 festgelegt, dass zwei stellvertretende Bürgermeister/innen gewählt werden sollen. In dem Rücktrittsschreiben von Frau Ute Feldmann wird als Nachfolgerin, bei einem entsprechenden Votum der Vertretung, Ratsfrau Anne Senger genannt.

 

Gemäß § 105 Abs. 4 i.V.m. § 81 Abs. 2 S. 1 NKomVG können jedoch ausschließlich Beigeordnete als ehrenamtliche Stellvertreter/innen gewählt werden. Beigeordnete sind gemäß § 74 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NKomVG Abgeordnete mit Stimmrecht im Verwaltungsausschuss. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rethem (Aller) besteht derzeit neben dem Bürgermeister Frank Leverenz aus zwei weiteren Beigeordneten: dem 1. stellvertretenden Bürgermeister Wolfgang Leseberg und der vom Amt der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin zurückgetretenen Ute Feldmann.

 

Da der Verwaltungsausschuss der Stadt Rethem (Aller) gemäß § 74 Abs. 1, 2 S. 1 NKomVG aus drei Personen besteht und weder der Bürgermeister Frank Leverenz noch der 1. stellvertretende Bürgermeister Wolfgang Leseberg als 2. stellvertretender Bürgermeister gewählt werden können, kann es in der derzeitigen Konstellation keinen 2. stellvertretenden Bürgermeister geben.

 

Damit stehen derzeit folgende Handlungsoptionen zur Debatte:

 

  1. Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, den Beschluss zur Drucksache RE/008/2021/XI dahingehend zu ändern, dass es zukünftig nur noch einen stellvertretenden Bürgermeister gibt.
  2. Die Beigeordnete Ute Feldmann erklärt ihren Verzicht auf die Mitgliedschaft im Hauptausschuss gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2 NKomVG. In dem Fall darf die Fraktion der ASGL, welcher gemäß der Drucksache RE/004/2021/XI ein Sitz im Verwaltungsausschuss zusteht, ein neues Ausschussmitglied berufen. Die neue Zusammensetzung muss dann gemäß § 71 Abs. 9 i.V.m. Abs. 5 NKomVG vom Rat beschlossen werden. Anschließend könnte der/die neue Beigeordnete als 2. stellvertretende/r Bürgermeister/in gewählt werden.
  3. Die Fraktion der ASGL beruft die Beigeordnete Ute Feldmann gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 1 NKomVG ab und ersetzt sie durch ein anderes Ratsmitglied. Die neue Zusammensetzung muss dann gemäß § 71 Abs. 9 i.V.m. Abs. 5 NKomVG vom Rat beschlossen werden. Anschließend könnte der/die neue Beigeordnete als 2. stellvertretende/r Bürgermeister/in gewählt werden.
  4. Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt keine Änderung der Drucksache RE/008/2021/XI und Frau Ute Feldmann bleibt weiterhin Beigeordnete. In diesem Fall kann nur Frau Ute Feldmann als 2. stellvertretende Bürgermeisterin gewählt werden.

 

Nach Rücksprache mit Frau Ute Feldmann wird sie auf ihren Sitz im Verwaltungsausschuss verzichten. Die ASGL wird Frau Anne Senger als neue Beigeordnete für den Verwaltungsausschuss vorschlagen. Frau Ute Feldmann wäre die Vertreterin von Frau Anne Senger. Dieses Vorgehen entspricht formal der vorgestellten Handlungsoption Nr. 2 und wäre rechtmäßig.

 

Hinweis: HinweisJHDa es sich um eine innerorganisatorische Maßnahme des Rates handelt, welche unter anderem auch die Besetzung des Verwaltungsausschusses betrifft, ist eine Vorberatung dieser Drucksache in einem Ausschuss, gemäß Rücksprache mit dem Landkreis Heidekreis, nicht erforderlich.

 


Anlage:

 

-       Anlage 1: Rücktritt von Frau Ute Feldmann vom Amt der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt folgendes:

 

  1. Frau Ute Feldmann verzichtet gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2 NKomVG auf die Mitgliedschaft im Verwaltungsausschuss. Die ASGL beruft Frau Anne Senger als neue Beigeordnete im Verwaltungsausschuss.

 

  1. Die Besetzung des Verwaltungsausschusses wird gemäß § 71 Abs. 9 i.V.m. Abs. 5 NKomVG wie folgt festgestellt:

 

Bürgermeister Frank Leverenz, Vertreter Ernst-Walter Vollmer

 

Beigeordneter und 1. stellvertretenden Bürgermeister Wolfgang Leseberg, 1. Vertreterin Mareile Jahns, 2. Vertreter Jonas Wussow

 

Beigeordnete Anne Senger, Vertreterin Ute Feldmann

 

  1. Frau Anne Senger wird gem. § 81 Abs. 2 NKomVG als 2. stellvertretende Bürgermeisterin gewählt.

 


Finanzierung:

 

Durch den Rücktritt von Frau Ute Feldmann verringern sich die Kosten für die monatliche Aufwandsentschädigung des Rates nicht, da die Aufwandsentschädigungen für die stellv. Bürgermeister sowie die Fraktionsvorsitzenden aufeinander anzurechnen sind.

 

Durch die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses erhöht sich der finanzielle Aufwand für die monatliche Aufwandsentschädigung um 42 Euro. Sollte ein/e 2. stellvertretende/r Bürgermeister/in gewählt werden, erhöht sich der finanzielle Aufwand für die monatliche Aufwandsentschädigung um insgesamt 63 Euro.