Betreff
Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Anschaffung einer neuen Arbeitshebebühne für den Bauhof
Vorlage
RE/114/2023/XI
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Der Bauhof der Stadt Rethem (Aller) besitzt seit vielen Jahren eine Arbeitsplattform für Arbeiten in der Höhe, welche auch regelmäßig, angefangen von Arbeiten in Sträuchern oder Bäumen bis hin zur Aufhängung der Adventsbeleuchtung, verwendet wird.

 

Bei der Überprüfung der Arbeitsgeräte durch den Medi-TÜV wurde festgestellt, dass die Arbeitsplattform, u.a. aufgrund der fehlenden und faktisch nicht einholbaren Typenprüfung, nicht weiter genutzt werden kann.

 

Damit die mit der Arbeitsplattform durchzuführenden Arbeiten so durch die Beschäftigten ausgeführt werden können, dass die notwendige Arbeitssicherheit gegeben ist, ist die kurzfristige Beschaffung einer neuen Arbeitsplattform notwendig.

 

Zur Kostenermittlung wurde ein erstes Angebot eingeholt. Eine wesentliche Anforderung war, dass die Arbeitsplattform mit dem vorhandenen Traktor kompatibel ist und die Kombination als solche auch abgenommen werden kann.

 

Die Kosten für die Arbeitsplattform, die notwendigen zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen für die Trägergeräte sowie die EG-Baumusterprüfung wurden auf ca. 8.500 Euro brutto beziffert.

 

Da die Anschaffung im Haushalt nicht vorgesehen war, ist eine außerplanmäßige investive Auszahlung erforderlich. Unter der Maßnahme-Nr.: 573102301 „Hardware Investitionen Bauhof“ stehen noch 10.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in diesem Jahr nicht benötigt, da das Vergabeverfahren zur Einrichtung einer Software für den Bauhof noch nicht gestartet wurde; die Beschaffung der Hardware wird daher erst 2024 erfolgen.

 

Hinweis: Aufgrund der derzeitigen, teilweise wöchentlichen, Preissteigerungen bittet die Verwaltung um die Freigabe der vollen 10.000 Euro für die Maßnahme. Gemäß gültigen Delegationsbeschluss obliegt die Entscheidung über die außerplanmäßige Auszahlung bis zu einer Summe von 20.000 Euro dem Verwaltungsausschuss der Stadt Rethem (Aller).

 


 

 


Beschluss:

 

Zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung einer erforderlichen Arbeitsplattform sowie der dazugehörigen Sicherheitseinrichtungen und EG-Baumusterprüfung für den Bauhof der Stadt Rethem (Aller) beschließt der Verwaltungsausschuss der Stadt Rethem (Aller) die Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

 

Zur Deckung wird die Maßnahme-Nr. 573102301 „Hardware Investitionen Bauhof“ in Höhe von 10.000 Euro herangezogen.

 

Es ist eine Investitionsposition für die Anschaffung der Arbeitsplattform im Haushalt der Stadt Rethem (Aller) zu schaffen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rethem (Aller) beauftragt den Stadtdirektor zur Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens sowie zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebotes, sofern die Kosten die genehmigte außerplanmäßige Auszahlung nicht übersteigen.

 


Finanzierung:

 

Die Kosten in Höhe von 10.000 Euro für die Anschaffung der Hardware müssen im Haushalt 2024 erneut eingestellt werden. Gemäß gültiger AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für Arbeitsplatten und Arbeitsbühnen 13 bzw. 18 Jahre. Je nach Einteilung ist daher von maximalen jährlichen Abschreibungskosten von 555,56 Euro bis zu 769,23 Euro auszugehen.