Sachverhalt und Rechtslage:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der ASGL-Fraktion auf einen geordneten Ausbau der Windenergie im Samtgemeindegebiet indem Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan gesteuert werden vor. Der Antrag ist dieser Drucksache in der Anlage 1 beigefügt.
Anlagen:
- Anlage 1: Antrag der ASGL-Fraktion auf einen geordneten Ausbau der Windenergie im Samtgemeindegebiet indem Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan gesteuert werden
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, dass unter Miteinbeziehen der Planungen der anliegenden Gemeinden 3,2 % der Flächen im Rahmen der Bauleitplanung für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan definiert werden.
Finanzierung:
Auf die Finanzierung wird im
Antrag nicht näher eingegangen. Entsprechende Haushaltsmittel für die
Planungskosten könnten im Haushalt 2024 der Samtgemeinde bereitgestellt werden.