Sachverhalt und Rechtslage:
Die Agro Energie Bierde GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Dietrich Meyer (nachfolgend: Vorhabenträger), 29693 Böhme plant eine Erweiterung ihrer Biogasanlage welche zusätzlichen Flächenbedarf außerhalb der bisherigen Konzentrationszone erfordert.
Am 08.03.2023 hat der Rat der Gemeinde Böhme die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Das Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 22.03.2023 bis einschl. 23.04.2023 durchgeführt.
Die eingereichten Stellungnahmen im erneuten Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und im erneuten Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) eingearbeitet.
Die Stellungnahmen hatten maßgebliche Planänderungen / -ergänzungen zur Folge.
Übersicht der Planänderungen / -ergänzungen:
- Ergänzung des Plans um eine 2. Teilfläche, betreffend den auszubauenden Einmündungsbereich des Kleinen Hägweges in die L159
- Im Kontext zum Ausbau der Einmündung: Waldumwandlung mit Abgabe entsprechender Ersatzmaßnahmen. Ergänzung von Abschnitt 7 der Begründung
- Aufnahme der Anforderungen an den Brandschutz in die Begründung, Abschnitt 6.2
- Anpassung der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung in Bezug auf den Einmündungsbereich (Teilfläche 2), vgl. Abschnitt 8
- Anpassung / Neuregelung der externen Kompensation, vgl. Abschnitt 8.2
- Überarbeitung des Umweltberichts, vgl. dort Abschnitte 12.10, 12.11, 12.13
- Anpassung der Planunterlage und des dazugehörigen Verfahrensvermerks gemäß Vorgabe des Katasteramtes
Die vorgenannten Planänderungen / -ergänzungen sind auf dem in der Anlage beigefügten Plan rot kenntlich gemacht und in der Begründung nebst textlichen Festsetzungen rot und kursiv markiert.
Es ist nunmehr vorgesehen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB vorzunehmen. § 4a (3) BauGB regelt, dass die Stellungnahmen nur auf die Änderungen und Ergänzungen zu beziehen sind, da die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden.
Redaktionelle
Klarstellung: Die Entwurfsfassung, Stand 10.02.2023, wurde mit dem Titel als
„Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“
bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich um die „2. Erweiterung Sondergebiet
Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“. Zur nunmehr vorliegenden Fassung
für die erneute Beteiligung wurde dies entsprechend korrigiert.
Anlagen:
Anlage 1 –
Abwägungsvorschläge
Anlage 1.1 –
Stellungnahmen
Anlage 2 – Entwurf
Bebauungsplan
Anlage 3 – Entwurf
Begründung
Anlage 4 –
Untersuchung Brutvögel
Anlage 5 –
Kartierung Brutvögel
Anlage 6 –
Lärmgutachten
Anlage 7 –
Verkehrsgutachten
Anlage 8 –
Überplanung Verkehrsflächen
Anlage 9 – Gutachten
Dr. Oldenburg Ammoniak- und Stickoxidimmissionen
Beschluss:
1. Die
Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den
Abwägungsvorschlägen wird gefolgt.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 wird zugestimmt.
3. Die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB und die
erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB wird durchgeführt.
Finanzierung:
-keine
Folgekosten-