Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6.2 "2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde in der Gemeinde Böhme" mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) S. 2 BauGB und erneute Beteiligung der TÖB's gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) S.2 BauGB
Vorlage
BÖ/052/2023/XI
Aktenzeichen
622-22/6.2
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

Die Agro Energie Bierde GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Dietrich Meyer (nachfolgend: Vorhabenträger), 29693 Böhme plant eine Erweiterung ihrer Biogasanlage welche zusätzlichen Flächenbedarf außerhalb der bisherigen Konzentrationszone erfordert.

 

Am 08.03.2023 hat der Rat der Gemeinde Böhme die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen. Das Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 22.03.2023 bis einschl. 23.04.2023 durchgeführt.

 

Die eingereichten Stellungnahmen im erneuten Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und im erneuten Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) behandelt und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) eingearbeitet.

 

Die Stellungnahmen hatten maßgebliche Planänderungen / -ergänzungen zur Folge.

 

Übersicht der Planänderungen / -ergänzungen:

 

-       Ergänzung des Plans um eine 2. Teilfläche, betreffend den auszubauenden Einmündungsbereich des Kleinen Hägweges in die L159

-       Im Kontext zum Ausbau der Einmündung: Waldumwandlung mit Abgabe entsprechender Ersatzmaßnahmen. Ergänzung von Abschnitt 7 der Begründung

-       Aufnahme der Anforderungen an den Brandschutz in die Begründung, Abschnitt 6.2

-       Anpassung der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung in Bezug auf den Einmündungsbereich (Teilfläche 2), vgl. Abschnitt 8

-       Anpassung / Neuregelung der externen Kompensation, vgl. Abschnitt 8.2

-       Überarbeitung des Umweltberichts, vgl. dort Abschnitte 12.10, 12.11, 12.13

-       Anpassung der Planunterlage und des dazugehörigen Verfahrensvermerks gemäß Vorgabe des Katasteramtes

 

Die vorgenannten Planänderungen / -ergänzungen sind auf dem in der Anlage beigefügten Plan rot kenntlich gemacht und in der Begründung nebst textlichen Festsetzungen rot und kursiv markiert.

 

Es ist nunmehr vorgesehen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB vorzunehmen. § 4a (3) BauGB regelt, dass die Stellungnahmen nur auf die Änderungen und Ergänzungen zu beziehen sind, da die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden.

 

Redaktionelle Klarstellung: Die Entwurfsfassung, Stand 10.02.2023, wurde mit dem Titel als „Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich um die „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“. Zur nunmehr vorliegenden Fassung für die erneute Beteiligung wurde dies entsprechend korrigiert.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Abwägungsvorschläge

Anlage 1.1 – Stellungnahmen

Anlage 2 – Entwurf Bebauungsplan

Anlage 3 – Entwurf Begründung

Anlage 4 – Untersuchung Brutvögel

Anlage 5 – Kartierung Brutvögel

Anlage 6 – Lärmgutachten

Anlage 7 – Verkehrsgutachten

Anlage 8 – Überplanung Verkehrsflächen

Anlage 9 – Gutachten Dr. Oldenburg Ammoniak- und Stickoxidimmissionen

 

 


Beschluss:

 

1. Die Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsvorschlägen wird gefolgt.

 

2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.2 „2. Erweiterung Sondergebiet Biomasseanlagen OT Bierde der Gemeinde Böhme“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6.1 wird zugestimmt.

 

3. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB wird durchgeführt.

 

 


Finanzierung:

-keine Folgekosten-