Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2019,
a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung
b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Samtgemeindebürgerrmeisters gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
SG/084/2023/XI
Aktenzeichen
913-01
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

Zum 31.12.2019 hatte die Samtgemeinde Rethem (Aller) ihren neunten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.

 

Der Jahresabschluss 2019 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache über­sandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.

 

Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:

Aktiva

Passiva

1. - Immaterielles Vermögen

328.122,32

1. - Nettoposition

2.313.893,25

2. - Sachvermögen

5.145.120,15

1.1.1 Reinvermögen

1.208.003,34 €

3. - Finanzvermögen

2.801.410,70

1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag

30.943,38 €

4. - Liquide Mittel

1.638.316,43

2. - Schulden

5.512.587,02

5. - Aktive Rechnungsabgrenzung

20.284,27

3. - Rückstellungen

2.080.791,94

 

 

4. - Passive Rechnungsabgrenzung

25.891,66

Summe

9.933.253,87

Summe

9.933.253,87

 

Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen Positionen zueinander wie folgt verändert:

 

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2019

das immaterielle Vermögen

2,21 %

3,13 %

3,30 %

das Sachvermögen

87,09 %

52,22 %

51,80 %

das Finanzvermögen

4,01 %

29,71 %

28,20 %

die liquiden Mittel

6,55 %

14,74 %

16,49 %

die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,14 %

0,20 %

0,20 %

die Nettoposition

52,22 %

23,30 %

23,29 %

darunter: das Basis-Reinvermögen

23,62 %

18,44 %

12,16 %

darunter: der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

3,96 %

-1,24 %

0,31 %

die Schulden

32,58 %

53,28 %

55,50 %

die Rückstellungen

14,30 %

22,07 %

20,95 %

die passiven Rechnungsabgrenzungsposten

0,90 %

1,36 %

0,26 %

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis hat in der Zeit vom 12.06.2023 bis 27.06.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 10.07.2023 zusammengefasst.

 

Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat den folgenden Inhalt:

 

„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden. Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden. Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Samtgemeinde Rethem (Aller) sind.

Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung

gem. § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:

 

1. Der Haushaltsplan ist eingehalten worden.

2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten worden.

3. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

4. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar.

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“

 


Anlagen:

·    Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Schlussbericht 2019 vom 03.08.2023

·    Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.07.2023

·    Jahresabschluss 2019

 


Beschluss:

1.

Von dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 10.07.2023 sowie der Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zu diesem Bericht vom 03.08.2023 wird Kenntnis genommen.

 

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Rethem (Aller) für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis.

 

Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2019:

Der Jahresüberschuss von 30.943,38 € wird mit dem vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs. 9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG).

 

2.

Dem Samtgemeindebürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.