a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung
b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Samtgemeindebürgerrmeisters gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2019
Sachverhalt und Rechtslage:
Zum 31.12.2019 hatte die Samtgemeinde Rethem
(Aller) ihren neunten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der
Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung,
einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2019 mit den genannten Inhalten
wird mit dieser Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Samtgemeinde Rethem (Aller) zum 31.12.2019 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind
ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft
sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende
Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
328.122,32 € |
1. - Nettoposition |
2.313.893,25 € |
2. - Sachvermögen |
5.145.120,15 € |
1.1.1 Reinvermögen |
1.208.003,34
€ |
3. - Finanzvermögen |
2.801.410,70 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
30.943,38 € |
4. - Liquide Mittel |
1.638.316,43 € |
2. - Schulden |
5.512.587,02 € |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
20.284,27 € |
3. - Rückstellungen |
2.080.791,94 € |
|
|
4. - Passive Rechnungsabgrenzung |
25.891,66 € |
Summe |
9.933.253,87
€ |
Summe |
9.933.253,87
€ |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen
Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2017 |
31.12.2018 |
31.12.2019 |
das immaterielle Vermögen |
2,21 % |
3,13 % |
3,30 % |
das Sachvermögen |
87,09 % |
52,22 % |
51,80 % |
das Finanzvermögen |
4,01 % |
29,71 % |
28,20 % |
die liquiden Mittel |
6,55 % |
14,74 % |
16,49 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,14 % |
0,20 % |
0,20 % |
die Nettoposition |
52,22 % |
23,30 % |
23,29 % |
darunter: das
Basis-Reinvermögen |
23,62 % |
18,44 % |
12,16 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
3,96 % |
-1,24 % |
0,31 % |
die Schulden |
32,58 % |
53,28 % |
55,50 % |
die Rückstellungen |
14,30 % |
22,07 % |
20,95 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,90 % |
1,36 % |
0,26 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis
hat in der Zeit vom 12.06.2023 bis 27.06.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung
des Jahresabschlusses 2019 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 10.07.2023 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Samtgemeinde Rethem (Aller) hat den
folgenden Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder
erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Samtgemeinde Rethem
(Aller) sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129
Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die
Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes
stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer
Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Samtgemeindebürgermeisters zum
Schlussbericht 2019 vom 03.08.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.07.2023
· Jahresabschluss 2019
Beschluss:
Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Rethem (Aller)
für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. Der Rat der Samtgemeinde
Rethem (Aller) nimmt von den im Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen
der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis. Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres
2019: Der Jahresüberschuss von 30.943,38 € wird mit dem
vorgetragenen Soll-Fehlbetrag aus kameralem Abschluss verrechnet (Art. 6 Abs.
9 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften sowie § 110 Abs. 6 NKomVG). |
|
2. |
Dem Samtgemeindebürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |