a) Kenntnisnahme vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Ergebnisverwendung
b) Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Gemeindedirektors gem. § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2019
Sachverhalt und Rechtslage:
Zum 31.12.2019 hatte die Gemeinde Frankenfeld
ihren neunten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss
besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer
Finanzrechnung, einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss 2019 mit den genannten Inhalten
wird mit dieser Drucksache übersandt. Der Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Frankenfeld zum 31.12.2019 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die Stellungnahme des
Gemeindedirektors zu verschiedenen Textziffern des Prüfberichts sind ebenfalls
beigefügt.
Die Ergebnisse und der Verlauf der Haushaltswirtschaft
sind in den Unterlagen dargestellt. Komprimiert hat die Bilanz die folgende
Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
2.658,10 € |
1. - Nettoposition |
2.986.453,56 € |
2. - Sachvermögen |
2.310.763,89 € |
1.1.1
Reinvermögen |
882.498,91 € |
3. - Finanzvermögen |
83.930,90 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
208.503,25 € |
4. - Liquide
Mittel |
788.545,63 € |
2. - Schulden |
128.117,98 € |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
105,00 € |
3. - Rückstellungen |
8.294,00 € |
|
|
4. - Passive
Rechnungsabgrenzung |
63.137,98 € |
Summe |
3.186.003,52 € |
Summe |
3.186.003,52 € |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen
Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2017 |
31.12.2018 |
31.12.2019 |
das immaterielle Vermögen |
0,11 % |
0,10 % |
0,08 % |
das Sachvermögen |
78,64 % |
74,06 % |
72,53 % |
das Finanzvermögen |
2,93 % |
4,57 % |
2,63 % |
die liquiden Mittel |
18,32 % |
21,26 % |
24,75 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
die Nettoposition |
91,37 % |
92,26 % |
93,74 % |
darunter: das
Reinvermögen |
36,79 % |
32,54 % |
27,70 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
4,31 % |
5,80 % |
6,54 % |
die Schulden |
6,03 % |
5,23 % |
4,02 % |
die Rückstellungen |
0,13 % |
0,15 % |
0,26 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
2,47 % |
2,36 % |
1,98 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis
hat in der Zeit vom 12.06.2023 bis 21.06.2023 die Prüfung des Jahresabschlusses
2019 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist
im Schlussbericht vom 10.07.2023 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Frankenfeld hat den folgenden
Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder
erheblicher Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Frankenfeld
sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gem. § 156 Abs. 1 NKomVG
festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129
Abs. 1 NKomVG beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die
Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes
stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer
Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2019
vom 03.08.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.07.2023
· Jahresabschluss 2019
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Frankenfeld zum 31.12.2019 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 10.07.2023 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 03.08.2023 wird
Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Frankenfeld für das
Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Frankenfeld nimmt von den im
Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen Kenntnis.
Behandlung des Jahresergebnisses des Haushaltsjahres
2019:
|
||||||||
2. |
Dem Gemeindedirektor wird
gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |