Sachverhalt und Rechtslage:
Zum 31.12.2019 hatte die Gemeinde Böhme ihren
neunten doppischen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht
nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung,
einer Bilanz und einen Anhang mit seinen Anlagen.
Der Jahresabschluss
2019 mit den genannten Inhalten wird mit dieser Drucksache bekanntgegeben. Der
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Böhme zum
31.12.2019 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis sowie die
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu verschiedenen Textziffern des
Prüfberichts sind ebenfalls beigefügt.
Die Ergebnisse und
der Verlauf der Haushaltswirtschaft sind in den Unterlagen dargestellt.
Komprimiert hat die Bilanz die folgende Fassung:
Aktiva |
Passiva |
||
1. - Immaterielles Vermögen |
19.637,99 € |
1. - Nettoposition |
3.063.944,87 € |
2. - Sachvermögen |
2.752.951,53 € |
1.1.1
Reinvermögen |
1.809.165,84 € |
3. - Finanzvermögen |
37.552,59 € |
1.3.2 Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
43.959,56 € |
4. - Liquide
Mittel |
491.310,46 € |
2. - Schulden |
220.402,99 € |
5. - Aktive Rechnungsabgrenzung |
80,00 € |
3. - Rückstellungen |
14.333,00 € |
|
|
4. - Passive
Rechnungsabgrenzung |
2.851,71 € |
Summe |
3.301.532,57 € |
Summe |
3.301.532,57 € |
Bezogen auf die Bilanzsumme haben sich die einzelnen
Positionen zueinander wie folgt verändert:
|
31.12.2017 |
31.12.2018 |
31.12.2019 |
das immaterielle Vermögen |
0,64 % |
0,69 % |
0,59 % |
das Sachvermögen |
89,49 % |
85,13 % |
83,38 % |
das Finanzvermögen |
0,33 % |
0,38 % |
1,14 % |
die liquiden Mittel |
9,19 % |
13,80 % |
14,88 % |
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 % |
0,00 % |
0,00 % |
die Nettoposition |
92,53 % |
93,75 % |
92,80 % |
darunter: das
Reinvermögen |
65,22 % |
57,12 % |
54,80 % |
darunter: der
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
-1,96 % |
5,96 % |
1,33 % |
die Schulden |
7,24 % |
6,04 % |
6,68 % |
die Rückstellungen |
0,17 % |
0,13 % |
0,43 % |
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
0,06 % |
0,09 % |
0,09 % |
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Heidekreis
hat in der Zeit vom 14.06.2023 bis 21.06.2023 (mit Unterbrechungen) die Prüfung
des Jahresabschlusses 2019 nach den §§ 155, 156 NKomVG durchgeführt. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist im Schlussbericht vom 10.07.2023 zusammengefasst.
Die Schlussbemerkung zu dem Schlussbericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Böhme hat den folgenden Inhalt:
„Im Verlauf der Prüfung konnten einzelne
Prüfungsfeststellungen zum Teil unmittelbar geklärt und ausgeräumt werden.
Deshalb sind sie in diesem Bericht nicht wiederholt bzw. dokumentiert worden.
Ebenso nicht erfasst sind die zur weiteren Bearbeitung gegebenen Hinweise und
Anregungen in Einzelfällen, soweit sie nicht von grundsätzlicher und/oder erheblicher
Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Böhme sind.
Soweit sich aus den Prüfungsbemerkungen
keine Einschränkungen ergeben (siehe insbesondere die mit Randmarkierungen
versehenen Texte), wird nach pflichtgemäßer Prüfung gem. § 156 Abs. 1 NKomVG
festgestellt:
1. Der
Haushaltsplan ist eingehalten worden.
2. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind - soweit geprüft - eingehalten
worden.
3. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs wurde nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
4. Der
Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
dar.
Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt die Vertretung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht
dargelegten Prüfungsergebnisse einer Entlastung nicht entgegen.“
Anlagen:
·
Stellungnahme
des Gemeindedirektors zum Schlussbericht 2019
vom 03.08.2023
·
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 10.07.2023
· Jahresabschluss 2019
Beschluss:
1. |
Von dem Schlussbericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Böhme zum 31.12.2019 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis vom 10.07.2023 sowie der
Stellungnahme des Gemeindedirektors zu diesem Bericht vom 03.08.2023 wird
Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde
Böhme nimmt von den im Haushaltsjahr 2019 eingetretenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung im Rahmen
der Vorschrift des § 117 NKomVG die Zustimmung erteilt wurde, Kenntnis. Der Jahresabschluss der
Gemeinde Böhme für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschlossen. Behandlung des
Jahresergebnisses des Haushaltsjahres 2019:
|
||||||||
2. |
Dem Gemeindedirektor wird
gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. |