Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)", hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
RE/105/2023/XI
Aktenzeichen
622-21/26
Art
Drucksache

Sachverhalt und Rechtslage:

 

In seiner Sitzung am 08.07.2023 hat der Rat der Stadt Rethem (Aller) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ vorbehaltlich des Zustandekommens des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger, der Oestmann & Co. Biogas GmbH, beschlossen.

 

Der Vorhabenträger plant auf dem Flurstück 62/1 der Flur 19 der Gemarkung Rethem die Erweiterung seiner im Plangebiet genehmigten Satelliten-Blockheizkraftanlage durch die Errichtung eines Warmwasserspeichers.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“erfolgt als selbstständiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB. Eine Änderung der Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde Rethem ist daher entbehrlich.

 

Die Planunterlagen nebst Begründung und textlichen Festsetzungen sind dieser Drucksache in den Anlagen beigefügt.

 

Auf dieser Grundlage soll das förmliche Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ entstehen trägt der Vorhabenträger. Um dies sicherzustellen ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen (s. Drucksache RE/098/2023/XI).

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen dem vorliegenden Vorentwurf nebst Begründung zuzustimmen und vorbehaltlich des Zustandekommens des städtebaulichen Vertrages die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 26 (Stand 02.08.2023)
Anlage 2 – Begründung Bebauungsplan Nr. 26 (Stand 02.08.2023)

 

 


Beschluss:

 

1.

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ nebst Begründung zuzustimmen.

2.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird – vorbehaltlich des Zustandekommens des städtebaulichen Vertrages – durchgeführt.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Keine Folgekosten