Betreff
Widmung und Benennung der Straße im Baugebiet "Auf der Worth"
Vorlage
RE/101/2023/XI
Aktenzeichen
642-01/11
Art
Drucksache

Sachverhalt:

 

Die Erschließungsanlage für das Baugebiet Auf der Worth ist von der Stadt Rethem (Aller) zu widmen und zu benennen. Gemäß § 8 des zwischen der Stadt Rethem (Aller) und der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Südheide GmbH & Co. KG (kurz: GES) geschlossenen Städtebaulichen- und Erschließungsvertrages geht das Eigentum an der Erschließungsanlage im Anschluss an die bauliche Abnahme kostenfrei an die Stadt Rethem (Aller) über.

 

Des Weiteren erklärt sich die GES als derzeitige Eigentümerin der Anlage gem. § 8 Abs. 4 des Städtebaulichen- und Erschließungsvertrages mit der Widmung und Benennung des Straßenflurstücks einverstanden. Es ist daher vorgesehen das Flurstück 45/26 der Flur 5 der Gemarkung Rethem (Flur und Gemarkung sind für alle in dieser Vorlage genannten Flurstücke identisch) gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr zu widmen und zu benennen.

 

Die Fraktionen CDU und SPD haben die Anregung an die Verwaltung getragen, bei einer der nächsten Gelegenheiten eine Straße oder ein Gebäude nach dem verstorbenen ehemaligen Stadtdirektor, Herrn Horst Ude, zu benennen. Die Verwaltung greift diese Anregung gerne auf und schlägt für die Benennung des Straßenzuges die nachfolgenden Straßennamen, wobei die Namen unter den Nummern 2. und 3. nur als Alternativposition zur Nummer 1. zu verstehen sind, vor:

 

  1. Horst-Ude-Weg
  2. Neustädter Platz
  3. Neue Straße

 

Der neu zu widmende Straßenabschnitt beginnt an dem Flurstück 44/11 und endet an dem Flurstück 34/17. Er erstreckt sich auf einer Länge von ca. 105 m über das Flurstück 45/26 (siehe Anlage 1).

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Lageplan

 

 


Beschluss:

 

Die am Flurstück 44/11 der Flur 5 der Gemarkung Rethem beginnende und an dem Flurstück 34/17 der Flur 5 der Gemarkung Rethem endende Straße (Gesamtlänge ca. 105 m auf dem Flurstück 45/26 der Flur 5 der Gemarkung Rethem) wird mit dem Namen __________________benannt und gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet. 

 

 


Finanzierung:

Keine Folgekosten