Sachverhalt:
Die
Erschließungsanlage für das Baugebiet Auf der Worth ist von der Stadt Rethem
(Aller) zu widmen und zu benennen. Gemäß § 8 des zwischen der Stadt Rethem
(Aller) und der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Südheide GmbH &
Co. KG (kurz: GES) geschlossenen Städtebaulichen- und Erschließungsvertrages
geht das Eigentum an der Erschließungsanlage im Anschluss an die bauliche
Abnahme kostenfrei an die Stadt Rethem (Aller) über.
Des Weiteren erklärt
sich die GES als derzeitige Eigentümerin der Anlage gem. § 8 Abs. 4 des
Städtebaulichen- und Erschließungsvertrages mit der Widmung und Benennung des
Straßenflurstücks einverstanden. Es ist daher vorgesehen das Flurstück 45/26
der Flur 5 der Gemarkung Rethem (Flur und Gemarkung sind für alle in dieser
Vorlage genannten Flurstücke identisch) gemäß § 6 Niedersächsisches
Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr zu widmen und zu benennen.
Die Fraktionen CDU
und SPD haben die Anregung an die Verwaltung getragen, bei einer der nächsten
Gelegenheiten eine Straße oder ein Gebäude nach dem verstorbenen ehemaligen
Stadtdirektor, Herrn Horst Ude, zu benennen. Die Verwaltung greift diese
Anregung gerne auf und schlägt für die Benennung des Straßenzuges die
nachfolgenden Straßennamen, wobei die Namen unter den Nummern 2. und 3. nur als
Alternativposition zur Nummer 1. zu verstehen sind, vor:
- Horst-Ude-Weg
- Neustädter
Platz
- Neue
Straße
Der neu zu widmende
Straßenabschnitt beginnt an dem Flurstück 44/11 und endet an dem Flurstück
34/17. Er erstreckt sich auf einer Länge von ca. 105 m über das Flurstück 45/26
(siehe Anlage 1).
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan
Beschluss:
Die am Flurstück
44/11 der Flur 5 der Gemarkung Rethem beginnende und an dem Flurstück 34/17 der
Flur 5 der Gemarkung Rethem endende Straße (Gesamtlänge ca. 105 m auf dem
Flurstück 45/26 der Flur 5 der Gemarkung Rethem) wird mit dem Namen
__________________benannt und gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Finanzierung:
Keine
Folgekosten