Betreff
Samtgemeindeinterner Finanzausgleich 2023
hier: Verteilung der Schlüsselzuweisungen an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
SG/082/2023/XI
Aktenzeichen
961-11
Art
Drucksache

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist die Empfängerin der vom Land verteilten Schlüssel­zuweisungen. Nach den Bestimmungen des Nds. Finanzausgleichsgesetzes ist sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Finanzkraft ihrer Mitglieds­gemeinden so auszu­gleichen, dass diese bei angemessener Ausschöpfung ihrer Einnahmequellen ihre Aufgaben erfüllen können (§ 6 Abs. 2 NFAG).

 

Die Höhe der Schlüsselzuweisungen der Samtgemeinde hängt von der Steuerkraft der Mit­gliedsgemeinden ab. Die Steuerkraft errechnet sich jeweils aus den Einzahlungen der Grund­steuern A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen­­­steuer und Um­satzsteuer im letzten Quartal des Vor-Vorjahres und der ersten drei Quartale des Vor­jahres. Die Steuerkraft wird einem Bedarfsansatz gegen­übergestellt, der sich aus der landes­weit zu verteilenden Schlüsselmasse und der Einwohnerzahl errechnet. Aus der Diffe­renz von Bedarfsansatz und Steuerkraft wird die Schlüsselzuweisung berechnet.

 

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat auf ihre Schlüsselzuweisung Kreisumlage zu zahlen. Sie beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden an den Schlüsselzuwei­sungen nach Abzug der Kreis­umlage mit einem Anteil von 22 %. Der zu verteilende Betrag wurde seit dem Jahr 2000 nach einem Schlüssel, der zu je einem Drittel aus der Fläche, der Einwohnerzahl (§17 NFAG) und der Finanzkraft analog zur Berechnung der Schlüsselzuwei­sungen gebildet wird, aufgeteilt.

 

Die Finanzbeziehungen zwischen der Samtgemeinde Rethem (Aller) und ihren Mitglieds­ge­mein­den wurden ab dem Jahr 2020 neu geordnet. Seit dem Jahr 2020 wird eine bedarfsgerechte Samtgemeindeumlage festgesetzt, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden Rechnung trägt.

Im Jahr 2023 beträgt sie 1.700.000 €. 

 

Die Schlüsselzu­weisungen 2023 werden durch Bescheid des Landesamtes für Statistik Nieder­sachsen vom 05.04.2023 festgesetzt. Damit ergeben sich die folgen­den Anteile im samtgemeindeinternen Finanzausgleich:

 

Die zur Verteilung vorgesehenen Beträge sind im Haushaltsplan 2023 eingestellt bzw. werden durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gedeckt.

 

Hinsichtlich der Kreisumlage hat sich eine entsprechend hohe Änderung ergeben. Die im letzten Jahr geflossenen zusätzlichen Leistungen der Schlüsselzuweisungen aus dem Nachtragshaushalt 2022 des Landes sind noch nicht der Kreisumlage unterworfen worden und hat der Landkreis Heidekreis im Jahr 2023 nun mit eingefordert. Dieses mindert den Verteilungsbetrag an die Mitgliedsgemeinden entsprechend.

Das mehr an Schlüsselzuweisungen in 2022 wurde entsprechend der Verteilungsmaßstäbe an die Mitgliedsgemeinden weitergeleitet.

 

Sollte der Aufwand bei der Kreisumlage nicht im Deckungskreis gedeckt werden können, erfolgt zum letzten Sitzungslauf des Jahres 2023 ggf. noch eine überplanmäßige Entscheidungsvorlage.

 


Anlagen:

-       Berechnung Schlüsselzuweisungen 2023

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden gem. § 6 Abs. 2 NFAG an den Schlüsselzuweisungen des Jahres 2023. Verteilt wird von den um die Kreisumlage ver­ringerten Schlüsselzuweisungen ein Anteil von 22 %.

 

            Für 2023 ergibt sich damit die folgende Verteilung:

 

 

Stadt

Rethem (Aller)

Gemeinde Frankenfeld

  Gemeinde  Häuslingen

Gemeinde Böhme

Zuweisungen

50,518

8,057

29,181

12,244

Einwohner

51,115

11,561

17,168

20,156

Fläche

31,069

22,391

12,498

34,042

durchschnittlich in %

44,234

14,003

19,616

22,147

 

Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden

 

 

 

 

 

 

 

 

Schlüsselzuweisung

90.833 €

28.754 €

40.280 €

45.479 €

 

 


Folgekostenrechnung:

 

Es fallen keine Folgekosten an.