hier: Verteilung der Schlüsselzuweisungen an die Mitgliedsgemeinden
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Rethem (Aller) ist die
Empfängerin der vom Land verteilten Schlüsselzuweisungen. Nach den
Bestimmungen des Nds. Finanzausgleichsgesetzes ist sie im Rahmen ihrer
Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Finanzkraft ihrer Mitgliedsgemeinden so
auszugleichen, dass diese bei angemessener Ausschöpfung ihrer Einnahmequellen
ihre Aufgaben erfüllen können (§ 6 Abs. 2 NFAG).
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen der
Samtgemeinde hängt von der Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden ab. Die
Steuerkraft errechnet sich jeweils aus den Einzahlungen der Grundsteuern A und
B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
im letzten Quartal des Vor-Vorjahres und der ersten drei Quartale des Vorjahres.
Die Steuerkraft wird einem Bedarfsansatz gegenübergestellt, der sich aus der
landesweit zu verteilenden Schlüsselmasse und der Einwohnerzahl errechnet. Aus
der Differenz von Bedarfsansatz und Steuerkraft wird die Schlüsselzuweisung
berechnet.
Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat auf ihre
Schlüsselzuweisung Kreisumlage zu zahlen. Sie beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden
an den Schlüsselzuweisungen nach Abzug der Kreisumlage mit einem Anteil von
22 %. Der zu verteilende Betrag wurde seit dem Jahr 2000 nach einem Schlüssel,
der zu je einem Drittel aus der Fläche, der Einwohnerzahl (§17 NFAG) und der
Finanzkraft analog zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen gebildet wird,
aufgeteilt.
Die Finanzbeziehungen zwischen der
Samtgemeinde Rethem (Aller) und ihren Mitgliedsgemeinden wurden ab dem Jahr
2020 neu geordnet. Seit dem Jahr 2020 wird eine bedarfsgerechte
Samtgemeindeumlage festgesetzt, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der
Mitgliedsgemeinden Rechnung trägt.
Im Jahr 2023 beträgt sie 1.700.000 €.
Die Schlüsselzuweisungen 2023 werden durch Bescheid des Landesamtes für
Statistik Niedersachsen vom 05.04.2023 festgesetzt. Damit ergeben sich die
folgenden Anteile im samtgemeindeinternen Finanzausgleich:
Die zur Verteilung
vorgesehenen Beträge sind im Haushaltsplan 2023 eingestellt bzw. werden durch
Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gedeckt.
Hinsichtlich der Kreisumlage hat sich eine entsprechend hohe Änderung ergeben. Die im letzten Jahr geflossenen zusätzlichen Leistungen der Schlüsselzuweisungen aus dem Nachtragshaushalt 2022 des Landes sind noch nicht der Kreisumlage unterworfen worden und hat der Landkreis Heidekreis im Jahr 2023 nun mit eingefordert. Dieses mindert den Verteilungsbetrag an die Mitgliedsgemeinden entsprechend.
Das mehr an Schlüsselzuweisungen in 2022 wurde entsprechend der Verteilungsmaßstäbe an die Mitgliedsgemeinden weitergeleitet.
Sollte der Aufwand bei der Kreisumlage nicht im Deckungskreis gedeckt werden können, erfolgt zum letzten Sitzungslauf des Jahres 2023 ggf. noch eine überplanmäßige Entscheidungsvorlage.
Anlagen:
- Berechnung Schlüsselzuweisungen 2023
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Rethem (Aller) beteiligt ihre Mitgliedsgemeinden gem. § 6 Abs. 2 NFAG an den
Schlüsselzuweisungen des Jahres 2023. Verteilt wird von den um die
Kreisumlage verringerten Schlüsselzuweisungen ein Anteil von 22 %. |
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Für 2023 ergibt sich damit die
folgende Verteilung:
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Folgekostenrechnung:
Es fallen keine Folgekosten an.