Betreff
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 "Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)", hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Oestmann & Co. Biogas GmbH
Vorlage
RE/098/2023/XI
Aktenzeichen
622-21/26
Art
Drucksache

Sachverhalt:

 

Die Oestmann & Co. Biogas GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jochen Oestmann (nachfolgend: Vorhabenträger), Rodewalder Straße 42, 27336 Rethem (Aller) hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“ beantragt.

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem Flurstück 62/1 der Flur 19 der Gemarkung Rethem die Erweiterung seiner im Plangebiet genehmigten Satelliten-Blockheizkraftanlage durch die Errichtung eines Warmwasserpufferspeichers. Da es sich bei dem Projekt im aktuellen Stand nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB handelt ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Bezugnehmend auf die Drucksache RE/096/2023/XI ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

Der städtebauliche Vertrag regelt, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 entstehen vom Vorhabenträger getragen werden.

 

In der Anlage 1 zu dieser Drucksache ist ein Entwurf des städtebaulichen Vertrages beigefügt. Der Entwurf ist mit dem Vorhabenträger abgestimmt. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Form mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

Hinweis: Der mögliche Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB bleibt hiervon unberührt. 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Städtebaulicher Vertrag (Entwurf)

 

 


Beschluss:

 

1.

Dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages in der vorliegenden Form wird zugestimmt.

2.

Der Stadtdirektor wird beauftragt den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Form mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

 


Folgekostenrechnung:

 

Keine Folgekosten.