Sachverhalt:
Die Oestmann &
Co. Biogas GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jochen Oestmann
(nachfolgend: Vorhabenträger), Rodewalder Straße 42, 27336 Rethem (Aller) hat
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Technische
Anlagen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Rethem (Aller)“
beantragt.
Der Vorhabenträger
beabsichtigt auf dem Flurstück 62/1 der Flur 19 der Gemarkung Rethem die
Erweiterung seiner im Plangebiet genehmigten Satelliten-Blockheizkraftanlage
durch die Errichtung eines Warmwasserpufferspeichers. Da es sich bei dem
Projekt im aktuellen Stand nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB
handelt ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
erforderlich.
Bezugnehmend auf die
Drucksache RE/096/2023/XI ist mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen.
Der städtebauliche
Vertrag regelt, dass sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 entstehen vom Vorhabenträger getragen
werden.
In der Anlage 1 zu
dieser Drucksache ist ein Entwurf des städtebaulichen Vertrages beigefügt. Der
Entwurf ist mit dem Vorhabenträger abgestimmt. Von Seiten der Verwaltung wird
vorgeschlagen den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Form mit dem
Vorhabenträger abzuschließen.
Hinweis: Der
mögliche Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB bleibt hiervon
unberührt.
Anlagen:
Anlage 1 –
Städtebaulicher Vertrag (Entwurf)
Beschluss:
1. |
Dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages in der vorliegenden Form wird
zugestimmt. |
2. |
Der Stadtdirektor wird beauftragt den städtebaulichen Vertrag in der
vorliegenden Form mit dem Vorhabenträger abzuschließen. |
Folgekostenrechnung:
Keine Folgekosten.