Die Gemeinde
Frankenfeld hat ein großes Wege- und Straßennetz, sowie drei
Dorfgemeinschaftshäuser und weitere kommunale Grundstücke und Liegenschaften,
Buswartehäuschen, etc.
Um hier eine
adäquate Pflege zu gewährleisten wurden in der Vergangenheit viele Arbeitsstunden
der Ratsmitglieder ehrenamtlich und unentgeltlich investiert um hier Abhilfe zu
schaffen. Meist sogar mit persönlichen Gerätschaften, ohne hier etwas als
Ausgleich zu fordern. Auch ist der Bauhof der Stadt Rethem (Aller) und auch
einige private Unternehmen stets eingesprungen um die Wege und Straßen, sowie
die Liegenschaften in einem guten Zustand zu halten.
Mittlerweile sind
die Aufgaben und Anforderungen an die Gemeinde aber so umfangreich geworden,
dass es sinnvoll ist, eine/n eigenen Gemeindearbeiter/Gemeindearbeiterin
einzustellen. Der Vorteil ist, dass diese/r sofort im Zugriff der Gemeinde
steht und so unverzüglich wirken kann. Von einem Heckenschnitt zur
Verkehrssicherung über das Ausbessern eines Straßenlochs, bis zu kleineren
Reparaturarbeiten an den Gebäuden der Gemeinde kann hier dann vieles recht
unkompliziert und schnell erledigt werden. Eine Inanspruchnahme von Unternehmen
oder des Bauhofes ist dann nicht mehr in dem derzeitigen Maß notwendig. Durch
die Ersparung bei der Beauftragung von Unternehmen oder des Bauhofes wird sich
die Stelle im Haushalt 2023 selbst tragen.
Um hier dann die entsprechende Abhilfe zu leisten ist angedacht eine/n geringfügig beschäftigte/n Arbeitnehmer/in zu beschäftigen. Hierfür ist es notwendig überplanmäßige Mittel bereitzustellen.
Auf dem Produktkonto 11100.4019000 „Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte“ existiert z. Zt. nur ein Ansatz von 500 €. Voraussichtlich werden rd. 4.500 € an Mitteln bis zum Jahresende benötigt. Damit werden 4.000 € als überplanmäßige Mittel benötigt. Diese können als Mehrertrag aus dem Produktkonto 61100.3013000 „Gewerbesteuern“ herangezogen werden.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages als Minijob liegt laut Delegationsbeschluss der Gemeinde Frankenfeld vom 01.04.2018 in der Zuständigkeit des Gemeindedirektors.
Anlagen:
Keine Anlagen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Frankenfeld beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel aus dem Produktkonto 61100.3013000 „Gewerbesteuern“ zugunsten des Produktkontos 11100.4019000 „Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte“ um die Personalaufwendungen für eine/n Gemeindearbeiter/in leisten zu können.
Folgekostenrechnung:
Durch die
Beschäftigung eines/einer Gemeindearbeiters/Gemeindearbeiterin werden
zusätzliche Aufwendungen i. H. v. rd. 4.000 € auflaufen. Es wird damit
gerechnet, dass mindestens in gleicher Höhe Einsparungen eintreten werden, durch
die geringere Anforderung des Bauhofes oder privater Unternehmen.