Betreff
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die geringfügige Beschäftigung von Personal
Vorlage
FR/031/2023/XI
Aktenzeichen
042
Art
Drucksache

Die Gemeinde Frankenfeld hat ein großes Wege- und Straßennetz, sowie drei Dorfgemeinschaftshäuser und weitere kommunale Grundstücke und Liegenschaften, Buswartehäuschen, etc.

Um hier eine adäquate Pflege zu gewährleisten wurden in der Vergangenheit viele Arbeitsstunden der Ratsmitglieder ehrenamtlich und unentgeltlich investiert um hier Abhilfe zu schaffen. Meist sogar mit persönlichen Gerätschaften, ohne hier etwas als Ausgleich zu fordern. Auch ist der Bauhof der Stadt Rethem (Aller) und auch einige private Unternehmen stets eingesprungen um die Wege und Straßen, sowie die Liegenschaften in einem guten Zustand zu halten.

Mittlerweile sind die Aufgaben und Anforderungen an die Gemeinde aber so umfangreich geworden, dass es sinnvoll ist, eine/n eigenen Gemeindearbeiter/Gemeindearbeiterin einzustellen. Der Vorteil ist, dass diese/r sofort im Zugriff der Gemeinde steht und so unverzüglich wirken kann. Von einem Heckenschnitt zur Verkehrssicherung über das Ausbessern eines Straßenlochs, bis zu kleineren Reparaturarbeiten an den Gebäuden der Gemeinde kann hier dann vieles recht unkompliziert und schnell erledigt werden. Eine Inanspruchnahme von Unternehmen oder des Bauhofes ist dann nicht mehr in dem derzeitigen Maß notwendig. Durch die Ersparung bei der Beauftragung von Unternehmen oder des Bauhofes wird sich die Stelle im Haushalt 2023 selbst tragen.

Um hier dann die entsprechende Abhilfe zu leisten ist angedacht eine/n geringfügig beschäftigte/n Arbeitnehmer/in zu beschäftigen. Hierfür ist es notwendig überplanmäßige Mittel bereitzustellen.

Auf dem Produktkonto 11100.4019000 „Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte“ existiert z. Zt. nur ein Ansatz von 500 €. Voraussichtlich werden rd. 4.500 € an Mitteln bis zum Jahresende benötigt. Damit werden 4.000 € als überplanmäßige Mittel benötigt. Diese können als Mehrertrag aus dem Produktkonto 61100.3013000 „Gewerbesteuern“ herangezogen werden.

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages als Minijob liegt laut Delegationsbeschluss der Gemeinde Frankenfeld vom 01.04.2018 in der Zuständigkeit des Gemeindedirektors.

 


Anlagen:

 

Keine Anlagen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Frankenfeld beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel aus dem Produktkonto 61100.3013000 „Gewerbesteuern“ zugunsten des Produktkontos 11100.4019000 „Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte“ um die Personalaufwendungen für eine/n Gemeindearbeiter/in leisten zu können.

 


Folgekostenrechnung:

Durch die Beschäftigung eines/einer Gemeindearbeiters/Gemeindearbeiterin werden zusätzliche Aufwendungen i. H. v. rd. 4.000 € auflaufen. Es wird damit gerechnet, dass mindestens in gleicher Höhe Einsparungen eintreten werden, durch die geringere Anforderung des Bauhofes oder privater Unternehmen.