Die Samtgemeinde
Rethem hat zusammen mit der Gemeinde Kirchlinteln für die Friedhöfe der
Dorfregion Bierde bis Wittlohe eine Friedhofsentwicklungsplanung erstellt.
Zielsetzung der
Planung ist es, die Friedhöfe attraktiver zu gestalten und die Aufenthaltsqualität
zu erhöhen. Hierbei sollen auf den Friedhöfen auch alternative
Bestattungsformen und eine möglichst ökologisch hochwertige und pflegeleichte
Gestaltung der öffentlichen Flächen entwickelt werden.
Es ist nunmehr
vorgesehen die vorgelegten Planungen von Frau Dip.-Ing. Stoffers Vorort auf den
Friedhöfen umzusetzen. Aufgrund der Vielzahl der vorgesehenen Maßnahmen auf den
einzelnen Friedhöfen ist eine Priorisierung notwendig, auch um eine
unverhältnismäßige Erhöhung der Friedhofsgebühren zu verhindern. Auch wenn die
Durchführung der Maßnahmen über die Dorfregion Bierde bis Wittlohe förderfähig
sind, würde eine Umsetzung sämtlicher Maßnahmen die Gebühren der
Friedhofsnutzer massiv erhöhen, denn Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen
und diese sind gem. § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz kostendeckend
zu kalkulieren und zu betreiben.
Im Haushalt 2023 der
Samtgemeinde Rethem (Aller) sind für die Umsetzung der FEP 25.000,00 €
veranschlagt. Die Durchführung der Maßnahmen sind im Rahmen der Dorfregion
Bierde bis Wittlohe förderfähig, so dass eine Förderung in Höhe von 63 % zu
erwarten ist. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt somit bei ca. 9.250,00 €. Der
Förderantrag ist bis zum 30.09. beim zuständigen Amt für regionale
Landesentwicklung in Verden einzureichen.
Die Verwaltung sieht
es vor, die Umsetzung abschnittsweise vorzunehmen. Dies hat den Grund, dass das
Auftragsvolumen so für potentielle Auftragnehmer interessanter ist und jeweils
nur eine Baustelle entsteht und damit die Kosten durch nur eine
Baustelleneinrichtung gesenkt werden. In Abstimmung mit dem Rat der Gemeinde
Böhme schlägt die Verwaltung vor, als nächstes den Friedhof Altenwahlingen
aufzuwerten.
Die Planung sieht diverse Maßnahmen für den Friedhof vor. In der Anlage 1 zu dieser Drucksache ist ein Übersichtsplan beigefügt, auf dem alle von der beauftragten Dipl. Ing. Stoffers vorgeschlagenen Maßnahmen ersichtlich sind.
Die Verwaltung schlägt die Durchführung folgender Maßnahmen vor:
- Rodung der alten Lebensbaumhecke im Südwesten, um eine Fläche für individuelle Rasen-Sarggräber mit einem Pflanzstreifen zu schaffen.
- Anlage einer Urnen-Partnergrabanlage mit direkter Namengebung als Erweiterung des vorhandenen Angebotes der halbanonynem Urnenbeisetzung im Bestattungshain.
- Neupflanzung einiger Bäume (siehe Anlage 1), um einen Alleecharakter zu schaffen.
- Installation von zwei zusätzlichen Wasserstellen.
- Aufstellen von erhaltenswürdigen, historischen Grabsteinen entlang des Weges gegenüber der Kriegsgräberanlagen.
- Anlage eines Aufenthalts- und Kommunikationsbereiches am Weg gegenüber der Kriegsgräberanlage mit zwei Bänken und einem Tisch unter dem vorhandenen Laubbaum.
- Anlage zweier Bienenweiden an der südwestlichen Grenze sowie am neuen Aufenthalts- und Kommunikationsbereich.
- Erneuerung der abgängigen Einfriedung durch Hecken aus Hainbuche oder Weißdorn. Begrünung des Zaunes zwischen Friedhof und Bestattungshain durch Kletterpflanzen.
- Überdachung des Kapellenhaupteinganges, um bei Trauerfeiern hier einen Kondolenztisch oder ein Pult aufstellen zu können und
Trauergästen zumindest teilweise Schutz zu bieten
- Einsaat von derzeit vegetationslos gehaltenen Flächen mit Rasen.
Um für die Förderantragstellung entsprechende Angebote einzuholen, ist vom Rat der Samtgemeinde zu entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Verwaltung wird die Kostenkalkulation in Sitzungslauf III 2023 einbringen.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf Friedhof Altenwahlingen
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, auf dem Friedhof Altenwahlingen die
Maßnahmen 1 bis 10 umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Umsetzung der Maßnahmen einzuholen und dem Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) im Sitzungslauf III 2023 eine Kostenkalkulation vorzulegen.
Folgekostenrechnung:
Durch das Einholen der Angebote und Erstellung der Kostenkalkulation entstehen keine Kosten.