Betreff
Friedhofsentwicklungsplanung der Dorfregion Bierde bis Wittlohe Hier: Umsetzung von Maßnahmen auf den Friedhöfen Altenwahlingen, Böhme und Bierde
Vorlage
SG/079/2023/XI
Art
Drucksache
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Samtgemeinde Rethem hat zusammen mit der Gemeinde Kirchlinteln für die Friedhöfe der Dorfregion Bierde bis Wittlohe eine Friedhofsentwicklungsplanung erstellt.

Zielsetzung der Planung ist es, die Friedhöfe attraktiver zu gestalten und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Hierbei sollen auf den Friedhöfen auch alternative Bestattungsformen und eine möglichst ökologisch hochwertige und pflegeleichte Gestaltung der öffentlichen Flächen entwickelt werden.

Es ist nunmehr vorgesehen die vorgelegten Planungen von Frau Dip.-Ing. Stoffers Vorort auf den Friedhöfen umzusetzen. Aufgrund der Vielzahl der vorgesehenen Maßnahmen auf den einzelnen Friedhöfen ist eine Priorisierung notwendig, auch um eine unverhältnismäßige Erhöhung der Friedhofsgebühren zu verhindern. Auch wenn die Durchführung der Maßnahmen über die Dorfregion Bierde bis Wittlohe förderfähig sind, würde eine Umsetzung sämtlicher Maßnahmen die Gebühren der Friedhofsnutzer massiv erhöhen, denn Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen und diese sind gem. § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu kalkulieren und zu betreiben.

Im Haushalt 2023 der Samtgemeinde Rethem (Aller) sind für die Umsetzung der FEP 25.000,00 € veranschlagt. Die Durchführung der Maßnahmen sind im Rahmen der Dorfregion Bierde bis Wittlohe förderfähig, so dass eine Förderung in Höhe von 63 % zu erwarten ist. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt somit bei ca. 9.250,00 €. Der Förderantrag ist bis zum 30.09. beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung in Verden einzureichen.

Die Verwaltung sieht es vor, die Umsetzung abschnittsweise vorzunehmen. Dies hat den Grund, dass das Auftragsvolumen so für potentielle Auftragnehmer interessanter ist und jeweils nur eine Baustelle entsteht und damit die Kosten durch nur eine Baustelleneinrichtung gesenkt werden. In Abstimmung mit dem Rat der Gemeinde Böhme schlägt die Verwaltung vor, als nächstes den Friedhof Altenwahlingen aufzuwerten.

Die Planung sieht diverse Maßnahmen für den Friedhof vor. In der Anlage 1 zu dieser Drucksache ist ein Übersichtsplan beigefügt, auf dem alle von der beauftragten Dipl. Ing. Stoffers vorgeschlagenen Maßnahmen ersichtlich sind.

Die Verwaltung schlägt die Durchführung folgender Maßnahmen vor:

  1. Rodung der alten Lebensbaumhecke im Südwesten, um eine Fläche für individuelle Rasen-Sarggräber mit einem Pflanzstreifen zu schaffen.
  2. Anlage einer Urnen-Partnergrabanlage mit direkter Namengebung als Erweiterung des vorhandenen Angebotes der halbanonynem Urnenbeisetzung im Bestattungshain.
  3. Neupflanzung einiger Bäume (siehe Anlage 1), um einen Alleecharakter zu schaffen.
  4. Installation von zwei zusätzlichen Wasserstellen.
  5. Aufstellen von erhaltenswürdigen, historischen Grabsteinen entlang des Weges gegenüber der Kriegsgräberanlagen.
  6. Anlage eines Aufenthalts- und Kommunikationsbereiches am Weg gegenüber der Kriegsgräberanlage mit zwei Bänken und einem Tisch unter dem vorhandenen Laubbaum.
  7. Anlage zweier Bienenweiden an der südwestlichen Grenze sowie am neuen Aufenthalts- und Kommunikationsbereich.
  8. Erneuerung der abgängigen Einfriedung durch Hecken aus Hainbuche oder Weißdorn. Begrünung des Zaunes zwischen Friedhof und Bestattungshain durch Kletterpflanzen.
  9. Überdachung des Kapellenhaupteinganges, um bei Trauerfeiern hier einen Kondolenztisch oder ein Pult aufstellen zu können und

Trauergästen zumindest teilweise Schutz zu bieten

  1. Einsaat von derzeit vegetationslos gehaltenen Flächen mit Rasen.

Um für die Förderantragstellung entsprechende Angebote einzuholen, ist vom Rat der Samtgemeinde zu entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Verwaltung wird die Kostenkalkulation in Sitzungslauf III 2023 einbringen.


Anlagen:

Anlage 1 – Entwurf Friedhof Altenwahlingen


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) beschließt, auf dem Friedhof Altenwahlingen die Maßnahmen 1 bis 10 umzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Umsetzung der Maßnahmen einzuholen und dem Rat der Samtgemeinde Rethem (Aller) im Sitzungslauf III 2023 eine Kostenkalkulation vorzulegen.


Folgekostenrechnung:

Durch das Einholen der Angebote und Erstellung der Kostenkalkulation entstehen keine Kosten.