Betreff
Stadtsanierung Rethem-Zentrum: Anpassung Förderrichtlinie
Vorlage
RE/095/2023/XI
Art
Drucksache

Die Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) des Landes Niedersachsens wurde neuverfasst. Daher ist eine Anpassung der kommunalen Förderrichtlinie der Stadt Rethem (Aller) für private Maßnahmen erforderlich.

 

Aus der R-StBauF gehen wesentliche Änderungen für die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hervor. Die maximale Förderhöhe wurde auf 30.000 € reduziert, der pauschale Fördersatz von 30% bleibt bestehen. Die Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen bleiben unberührt.

 

Der Sanierungsträger hat ein Muster für die kommunale Förderrichtlinie vorbereitet. Dieses wurde für das Sanierungsgebiet „Rethem-Zentrum“ angepasst und ist als Anlage 1 beigefügt.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Entwurf der kommunalen Förderrichtlinie Rethem vom 24.05.2023

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, den beigefügten Entwurf der kommunalen Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Rethem-Zentrum“ in der beigefügten Fassung.


Folgekostenrechnung:

 

Die DSK rechnet die Anpassung der Förderrichtlinie zusammen mit der nächsten Sanierungsträgerrechnung ab.