Die
Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) des Landes Niedersachsens wurde
neuverfasst. Daher ist eine Anpassung der kommunalen Förderrichtlinie der Stadt
Rethem (Aller) für private Maßnahmen erforderlich.
Aus der R-StBauF
gehen wesentliche Änderungen für die Förderung privater Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen hervor. Die maximale Förderhöhe wurde auf 30.000 €
reduziert, der pauschale Fördersatz von 30% bleibt bestehen. Die Regelungen zu
Ordnungsmaßnahmen bleiben unberührt.
Der Sanierungsträger hat ein Muster für die kommunale Förderrichtlinie vorbereitet. Dieses wurde für das Sanierungsgebiet „Rethem-Zentrum“ angepasst und ist als Anlage 1 beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf der kommunalen Förderrichtlinie Rethem vom 24.05.2023
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rethem (Aller) beschließt, den beigefügten Entwurf der kommunalen Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Rethem-Zentrum“ in der beigefügten Fassung.
Folgekostenrechnung:
Die DSK rechnet
die Anpassung der Förderrichtlinie zusammen mit der nächsten
Sanierungsträgerrechnung ab.